Rhauderfehn: Untenende 9 | 04952 93990
Leer: Hafenstraße 6c | 0491 9121 90
🕒 Mo-Fr: 08:30-13:00 | 14:30-18:00

Familienrecht · Rhauderfehn · Leer

Fachanwalt Familienrecht in Rhauderfehn und Leer.

Fachanwalt Familienrecht für Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn sowie Sorge- und Umgangsrecht. Wir ordnen Ihre Situation, schützen wirtschaftliche Interessen und entwickeln eine klare Strategie – persönlich in Rhauderfehn und Leer sowie digital in Ostfriesland.

Familienrechtliches Anliegen übermitteln

Erste Einordnung anfragen.

Vertraulich übermittelt. Fachanwaltlich geprüft. Persönlich besprochen.

Oder sprechen Sie direkt mit einem unserer Standorte:

Rhauderfehn
04952 93990

Klarheit in einer belastenden Situation

Familienrechtliche Fragen früh ordnen.

Eine Trennung verändert häufig zugleich das Familienleben, die Wohnsituation und die wirtschaftliche Grundlage. Ein Fachanwalt Familienrecht klärt, welche Rechte und Pflichten bestehen, welche Regelungen sofort benötigt werden und welche Folgen langfristig bedacht werden sollten. Das betrifft insbesondere Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht.

Diese Seite beschreibt ausschließlich die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung. Wir vertreten die Position unserer Mandantin oder unseres Mandanten außergerichtlich und vor dem Familiengericht. Soweit eine Vereinbarung notariell beurkundet werden muss, ist die neutrale notarielle Tätigkeit hiervon strikt zu trennen.

Erstkontakt

Situation strukturiert übermitteln.

Über den digitalen Fragebogen schildern Sie Ihre familiäre Situation, benennen beteiligte Personen und laden vorhandene Unterlagen hoch. So können wir Dringlichkeit, offene Fragen und den nächsten sinnvollen Schritt gezielt einordnen.

Anwaltliche Schwerpunkte

Fachanwalt Familienrecht: Wobei wir Sie unterstützen.

Familienrechtliche Mandate verbinden persönliche Entscheidungen mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen. Unsere Beratung setzt dort an, wo Orientierung, Verhandlungssicherheit oder konsequente Vertretung erforderlich sind. Dabei behalten wir neben der Rechtslage stets die praktische Umsetzbarkeit und – bei gemeinsamen Kindern – deren Wohl im Blick.

01

Trennung und Scheidung

Wir beraten bereits vor oder unmittelbar nach der Trennung, klären das Trennungsjahr und bereiten den Scheidungsantrag vor. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren häufig schlank gehalten werden; bei Streit über Folgesachen entwickeln wir eine klare prozessuale Strategie. Mehr zu Trennung und Scheidung.

02

Kindes- und Ehegattenunterhalt

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt hängen von Einkommen, Betreuung, Erwerbsobliegenheiten und weiteren Umständen ab. Wir beschaffen die notwendigen Auskünfte, berechnen Ansprüche und setzen berechtigte Forderungen durch oder wehren überhöhte Forderungen ab. Mehr zum Unterhalt.

03

Zugewinn und Vermögen

Der Zugewinnausgleich ist grundsätzlich ein Geldanspruch und keine automatische Teilung einzelner Gegenstände. Wir erfassen Anfangs- und Endvermögen, prüfen Immobilien, Unternehmen, Konten, Schenkungen und Schulden und entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Mehr zu Zugewinn und Vermögen.

04

Sorgerecht und Umgang

Bei Fragen zur elterlichen Sorge, zum Lebensmittelpunkt oder zum Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Wir helfen, belastbare Regelungen zu entwickeln, begleiten Gespräche mit Jugendamt und Verfahrensbeteiligten und vertreten Sie erforderlichenfalls im familiengerichtlichen Verfahren. Mehr zu Sorgerecht und Umgang.

05

Ehevertrag und Trennungsfolgen

Eheverträge und Trennungsfolgenvereinbarungen können Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Immobilien und weitere Folgen verbindlich ordnen. Wir beraten einseitig zu Ihren Interessen, prüfen Entwürfe und verhandeln tragfähige Regelungen. Eine erforderliche notarielle Beurkundung erfolgt in neutraler Amtsausübung. Mehr zu Ehevertrag und Trennungsfolgen.

06

Hausrat und Ehewohnung

Nach einer Trennung entstehen häufig Konflikte über die Nutzung der Ehewohnung, laufende Kosten und die Verteilung des Hausrats. Wir prüfen Nutzungs- und Herausgabeansprüche, Möglichkeiten einer gerichtlichen Wohnungszuweisung und die Verbindung zu Eigentum, Mietvertrag und Finanzierung. Mehr zu Hausrat und Ehewohnung.

Was jetzt wichtig ist

Sechs Punkte, die Sie früh klären sollten.

Frühe Struktur verhindert, dass wichtige Informationen verloren gehen oder vermeidbare Nachteile entstehen. Für eine belastbare Ersteinschätzung sind Trennungsdatum, wirtschaftliche Unterlagen, Angaben zu den Kindern und der bisherige Schriftverkehr besonders wichtig.

01

Trennungsdatum dokumentieren

Halten Sie fest, seit wann die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und wie Wohnen, Finanzen und Versorgung seitdem organisiert werden. Das Trennungsdatum ist unter anderem für Scheidung, Unterhalt und steuerliche Fragen relevant.

02

Unterhalt früh prüfen

Unterhaltsansprüche können häufig nicht unbegrenzt rückwirkend verlangt werden. Sichern Sie Einkommensunterlagen und lassen Sie früh prüfen, ob Auskunft oder Zahlung verlangt beziehungsweise auf eine Forderung reagiert werden sollte.

03

Kinder aus dem Konflikt halten

Notieren Sie Betreuungszeiten, Schul- und Betreuungswege, besondere Bedürfnisse und bisherige Absprachen. Vermeiden Sie es, Kinder als Boten einzusetzen oder Konflikte über sie auszutragen. Tragfähige Regelungen müssen im Alltag funktionieren.

04

Vermögen und Schulden sichern

Sichern Sie Kontoauszüge, Darlehensunterlagen, Grundbuchdaten, Versicherungen, Steuerbescheide und Informationen zu Unternehmen oder Beteiligungen. Verändern Sie gemeinsame Vermögenspositionen nicht vorschnell und dokumentieren Sie größere Zahlungen.

05

Fristen und Schreiben beachten

Gerichtliche Schreiben, Fristsetzungen und Auskunftsverlangen sollten umgehend geprüft werden. Auch bei scheinbar einvernehmlichen Gesprächen können rechtliche Fristen laufen oder Erklärungen weitreichende Folgen haben.

06

Ziele und Prioritäten festlegen

Formulieren Sie, was kurzfristig und langfristig erreicht werden soll: verlässliche Betreuung, finanzielle Absicherung, Erhalt oder Verkauf einer Immobilie, schnelle Scheidung oder umfassende Klärung aller Folgesachen. Daraus ergibt sich die passende Strategie.

So läuft die anwaltliche Beratung

Klarer Ablauf vom Erstkontakt bis zur Vertretung.

Vom digitalen Erstkontakt bis zur außergerichtlichen Einigung oder gerichtlichen Vertretung erhalten Sie einen nachvollziehbaren Ablauf. Wir benennen benötigte Unterlagen, erläutern Chancen und Risiken und stimmen jeden wesentlichen Schritt mit Ihnen ab.

01

Fragebogen und Unterlagen

Sie schildern die Situation über den Familienrechts-Fragebogen und übermitteln vorhandene Unterlagen. Dazu gehören je nach Thema Heiratsurkunde, Schreiben des Gerichts, Einkommensnachweise, Vereinbarungen, Kredit- und Immobilienunterlagen sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern.

02

Rechtliche Ersteinschätzung

Wir prüfen Zuständigkeit, Fristen, Ansprüche, Beweislage und wirtschaftliche Auswirkungen. Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Ziele und erläutern, welche Schritte notwendig, welche verhandelbar und welche derzeit nicht sinnvoll sind.

03

Außergerichtliche Klärung

Soweit möglich, klären wir Auskunft, Unterhalt, Vermögen oder Regelungen für die Kinder zunächst außergerichtlich. Vereinbarungen werden so formuliert, dass sie rechtlich belastbar, praktisch umsetzbar und bei Bedarf vollstreckbar gestaltet werden können.

04

Gerichtliche Vertretung

Ist eine Einigung nicht erreichbar oder besteht dringender Handlungsbedarf, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Familiengericht. Anträge, Erwiderungen und Beweismittel werden auf die konkrete Konfliktlage und Ihr realistisches Verfahrensziel ausgerichtet.

Häufige Fragen

Fragen an den Fachanwalt Familienrecht.

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zur anwaltlichen Beratung im Familienrecht. Eine verlässliche Einschätzung setzt stets die Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Umstände voraus.

01

Wann sollte ich einen Fachanwalt Familienrecht einschalten?

Frühe Beratung ist sinnvoll, sobald eine Trennung erwogen oder ausgesprochen wird, Unterhalt ungeklärt ist, Vermögen gesichert werden muss oder Streit über Kinder entsteht. Häufig lassen sich durch rechtzeitige Strukturierung spätere Konflikte und wirtschaftliche Nachteile begrenzen.

02

Wann kann die Scheidung beantragt werden?

Der Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Das Verfahren kann jedoch vorher vorbereitet werden. In besonderen Ausnahmefällen kommt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht; hierfür gelten hohe Anforderungen.

03

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Bei einer vollständig einvernehmlichen Scheidung kann es genügen, dass nur die antragstellende Person anwaltlich vertreten ist. Wer eigene Anträge stellen oder eine individuelle Interessenvertretung möchte, benötigt einen eigenen Rechtsanwalt.

04

Wie wird Unterhalt berechnet?

Die Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Betreuungsanteilen, Alter der Kinder, Wohn- und Vorsorgekosten sowie weiteren Verpflichtungen ab. Pauschale Berechnungen reichen häufig nicht aus. Zunächst müssen die maßgeblichen Einkünfte und Abzüge vollständig ermittelt werden.

05

Wird bei der Scheidung alles hälftig geteilt?

Nein. Der Zugewinnausgleich vergleicht grundsätzlich das während der Ehe erzielte Vermögenswachstum beider Ehegatten und führt regelmäßig zu einem Geldanspruch. Eigentum an einer Immobilie oder einem Unternehmen ändert sich dadurch nicht automatisch.

06

Welche Unterlagen braucht der Anwalt?

Hilfreich sind Heiratsurkunde, Ehevertrag oder sonstige Vereinbarungen, Einkommens- und Steuerunterlagen, Konto- und Kreditunterlagen, Angaben zu Immobilien und Vermögen, bisheriger Schriftverkehr sowie bei Kindern eine Übersicht zu Betreuung, Schule und besonderen Bedürfnissen.

Jetzt rechtlich einordnen lassen

Familienrechtliches Anliegen online schildern.

Schildern Sie Ihre Situation und Ihr Ziel über den digitalen Fragebogen. Wir prüfen die Angaben, benennen noch benötigte Unterlagen und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte rechtlich und praktisch sinnvoll sind.

Sie erreichen unsere Standorte auch telefonisch:

Rhauderfehn
04952 93990

Ihre Ansprechpartner

Zwei Fachanwälte an zwei Standorten.

Die familienrechtliche Beratung und Vertretung wird an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn durch Artur Groeneveld und Imke Freesemann angeboten. Beide führen die Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht und begleiten Mandate von der ersten strategischen Einordnung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung.

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT · RECHTSANWALT

Artur Groeneveld

Artur Groeneveld berät und vertritt Mandanten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Er verbindet eine klare rechtliche Einordnung mit einer auf den konkreten Konflikt und die wirtschaftlichen Folgen abgestimmten Strategie.

Scheidung · Unterhalt · Zugewinn

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT · RECHTSANWÄLTIN

Imke Freesemann

Imke Freesemann berät und vertritt im gesamten Familienrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sachlichen und lösungsorientierten Bearbeitung sensibler Konflikte, insbesondere wenn neben wirtschaftlichen Fragen auch Sorge, Umgang und das Wohl gemeinsamer Kinder betroffen sind.

Sorge und Umgang · Unterhalt · Scheidung

Sicherer Fragebogen

Falldaten sicher zur anwaltlichen Prüfung übermitteln.

Übermitteln Sie Trennungsdaten, Beteiligte, Angaben zu Kindern, Einkommen und Vermögen sowie Ihr konkretes Ziel bequem online. Die Angaben werden der Kanzlei strukturiert und vertraulich zur anwaltlichen Prüfung bereitgestellt.