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Ehevertrag & Trennungsfolgen

Vorsorge und klare Verhältnisse – Wählen Sie den für Sie passenden Weg.

Viele Paare scheuen das Thema Ehevertrag, weil sie es für "unromantisch" halten. Doch das Gegenteil ist der Fall: Wer in guten Zeiten faire Regeln aufstellt, nimmt enorm viel Streitpotenzial aus der Beziehung. Und ist es bereits zur Trennung gekommen, ist eine einvernehmliche Trennungsfolgenvereinbarung der beste Weg, um einen teuren und nervenaufreibenden Gerichtsprozess zu vermeiden.

Wichtig: Verträge, die Regelungen zu Immobilien, Zugewinnausgleich oder nachehelichem Unterhalt enthalten, sind nur dann rechtsgültig, wenn sie notariell beurkundet werden. Ein einfaches, privat unterschriebenes Schriftstück ist meist wertlos.

Rechtliche Transparenz: Anwalt ODER Notar
In Deutschland ist gesetzlich streng geregelt, dass wir in ein und derselben Angelegenheit nicht beides sein dürfen. Wir bieten Ihnen daher zwei völlig transparente, getrennte Wege an, um Ihr Anliegen rechtssicher zu klären.

Ihre zwei Wege zur rechtssicheren Vereinbarung

Je nachdem, ob Sie sich mit Ihrem Partner bereits einig sind oder ob es noch harten Verhandlungsbedarf gibt, wählen Sie den passenden Weg in unserer Kanzlei:

  • Weg 1: Der notarielle Weg (Neutral & Ausgewogen)
    Sie sind sich im Grunde einig und suchen eine neutrale Instanz, die Ihre Wünsche in einen rechtssicheren Vertrag gießt? Dann werden unsere Notare Immo Radtke, LL.M. oder Wilfried Boelsen für Sie tätig. Als neutrale Amtspersonen beraten sie Sie beide unparteiisch, entwerfen einen ausgewogenen Ehe- oder Trennungsfolgenvertrag und beurkunden diesen.
  • Weg 2: Der anwaltliche Weg (Parteiisch & Strategisch)
    Es gibt Streitpunkte, Sie fühlen sich unsicher oder möchten Ihre Position bestmöglich absichern? Dann beauftragen Sie uns anwaltlich. Der Fachanwalt für Familienrecht Artur Groeneveld oder die Fachanwältin für Familienrecht Imke Freesemann vertreten dann ausschließlich Ihre Interessen, beraten Sie einseitig und verhandeln hart für Sie. Die spätere Beurkundung des ausverhandelten Vertrags muss dann bei einem externen Notariat stattfinden.

Typische Inhalte einer Vereinbarung

Ob Ehevertrag vor der Hochzeit oder Trennungsfolgenvereinbarung danach – wir passen die Regelungen exakt an Ihre Lebenssituation an:

Unternehmer & Selbstständige

Ohne vertragliche Regelung fällt das Betriebsvermögen in den Zugewinnausgleich. Bei einer Scheidung kann die Auszahlungspflicht das Unternehmen in die Insolvenz treiben. Wir erarbeiten schützende Klauseln.

Immobilienbesitzer

Wenn ein Partner eine Immobilie in die Ehe einbringt, lassen sich durch gezielte Vereinbarungen (modifizierte Zugewinngemeinschaft) spätere Streitigkeiten um die Wertsteigerung des Hauses ausschließen.

Unterhalt & Versorgung

Wenn ein Partner beruflich für die Kindererziehung zurücksteckt, können Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) vertraglich fair und individuell angepasst werden.

Hausrat & Vermögen

In einer Trennungsfolgenvereinbarung wird verbindlich geregelt, wer welche Gegenstände behält, wie Konten aufgeteilt werden und wer in der gemeinsamen Ehewohnung verbleibt.