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Hausrat & Ehewohnung

Wir klären die Nutzungsverhältnisse und sorgen für eine faire Aufteilung Ihres gemeinsamen Heims.

Die Frage nach der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus steht bei einer Trennung oft an erster Stelle. „Wer muss ausziehen?“ oder „Darf ich die Schlösser austauschen?“ sind emotionale Themen, die schnell zu Konflikten führen. Hinzu kommt die Aufteilung des Hausrats – von den Möbeln bis zum gemeinsamen PKW.

Unser Ziel ist es, in dieser belastenden Situation für rechtliche Klarheit und Ruhe zu sorgen. Der Fachanwalt für Familienrecht Artur Groeneveld und die Fachanwältin für Familienrecht Imke Freesemann beraten Sie kompetent dazu, welche Rechte Ihnen an der Ehewohnung zustehen und wie eine faire Verteilung des Inventars aussieht, ohne dass wertvolle Zeit und Nerven in Kleinkriegen verloren gehen.

Wichtig zu wissen: Wer im Mietvertrag steht, ist nicht immer entscheidend. Während der Trennungszeit schützt das Gesetz denjenigen Partner, der stärker auf die Wohnung angewiesen ist – zum Beispiel, weil die Kinder dort ihr gewohntes Umfeld haben. Auch wenn Sie nicht Alleineigentümer oder alleiniger Mieter sind, kann Ihnen das Gericht die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Rechte an der Ehewohnung und dem Hausrat

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wohnsituation abzusichern und das gemeinsame Eigentum gerecht zu ordnen:

Zuweisung der Ehewohnung

Können Sie sich nicht einigen, wer auszieht, stellen wir für Sie einen Antrag auf Wohnungszuweisung beim Familiengericht. Dies ist besonders bei drohender Gewalt oder zum Schutz des Kindeswohls auch im Eilverfahren möglich.

Nutzungsentschädigung

Zieht ein Partner aus dem gemeinsamen Haus aus, steht ihm unter Umständen eine Nutzungsentschädigung vom verbleibenden Partner zu. Wir berechnen diese Ansprüche rechtssicher für Sie.

Aufteilung des Hausrats

Zum Hausrat gehört alles, was für das gemeinsame Leben angeschafft wurde (Möbel, Geschirr, Elektronik). Wir helfen Ihnen, eine faire Teilungsliste zu erstellen und Streitigkeiten über die Eigentumsverhältnisse zu klären.

Der gemeinsame PKW

Dient das Auto vorrangig der Familie (z. B. für Kindertransporte oder Einkäufe), zählt es zum Hausrat. Wir klären die Nutzungsrechte, damit Ihre Mobilität im Alltag gesichert bleibt.

Vermeidung von vollendeten Tatsachen

Ziehen Sie niemals überstürzt aus, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen – dies könnte als Aufgabe der Ehewohnung gewertet werden und spätere Rückkehrwünsche erschweren. Ebenso ist das eigenmächtige „Leerräumen“ der Wohnung rechtlich riskant. Wir unterstützen Sie dabei, Vereinbarungen zu treffen, die halten und Ihnen den Rücken für einen Neuanfang freihalten.