Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht
Konsequente Vertretung bei Behandlungsfehlern in Leer & RhauderfehnEin medizinischer Eingriff, der nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist noch kein Behandlungsfehler. Liegt jedoch ein Verstoß gegen den fachärztlichen Standard vor, stehen Patienten oft vor der massiven Aufgabe, gegen Kliniken und deren Haftpflichtversicherungen anzukämpfen. Wir unterstützen Sie mit juristischer Härte, strategischem Vorgehen und dem nötigen langen Atem.
Das Arzthaftungsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten. Der Grund: Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und genau dieser Fehler ursächlich für den gesundheitlichen Schaden ist. Krankenhäuser und Haftpflichtversicherer blocken Forderungen in der Regel standardmäßig ab.
Die Rechtsanwälte Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. fordern für Sie systematisch Patientenakten an, werten diese gutachterlich aus und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch – außergerichtlich vor Schlichtungsstellen oder im Zivilprozess.
Unsere Schwerpunkte im Patientenrecht
Wir strukturieren das Verfahren und prüfen Haftungsansprüche detailliert in folgenden Bereichen:
Behandlungsfehler ("Kunstfehler")
Ob Diagnosefehler, Therapiefehler, Operationsfehler oder falsche Medikation: Wir prüfen, ob die Behandlung vom gebotenen und anerkannten medizinischen Standard abgewichen ist.
Aufklärungsfehler
Wurde der Patient nicht oder nicht rechtzeitig (z.B. erst am Vorabend der OP) über wesentliche Risiken und Alternativen aufgeklärt, ist der Eingriff rechtswidrig. Auch hier haftet der Arzt auf Schadensersatz.
Schmerzensgeld & Schadensersatz
Wir berechnen nicht nur das immaterielle Schmerzensgeld, sondern auch materielle Schäden: Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Umbaukosten und den sogenannten Haushaltsführungsschaden.
Sicherung der Patientenakte
Das wichtigste Beweismittel ist die Behandlungsdokumentation. Wir setzen Ihr uneingeschränktes Einsichtsrecht durch und sichern die Akte, bevor Änderungen vorgenommen werden können.
Außergerichtlich vs. Gerichtliches Verfahren
Oft ist die Anrufung der ärztlichen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen ein sinnvoller erster Schritt. Das Verfahren ist für den Patienten in der Regel kostenfrei und hemmt die Verjährung. Zeigt sich die Haftpflichtversicherung des Arztes jedoch kompromisslos, bereiten wir eine fundierte arzthaftungsrechtliche Klage vor den Zivilgerichten vor.
