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Bauträgerrecht

Sichere Abwicklung von Bauprojekten – wir vertreten Bauträger und Erwerber.

Das Bauträgerrecht ist ein hochkomplexes Konstrukt, das Kaufrecht und Werkvertragsrecht verbindet und durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) streng reguliert ist. Da es bei Bauträgerprojekten meist um hohe Investitionssummen und komplexe Bauabläufe geht, ist eine juristisch einwandfreie Projektbegleitung für alle Beteiligten existenziell.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wilfried Boelsen vertritt in diesem speziellen Rechtsgebiet sowohl Bauträger und Bauunternehmer bei der rechtssicheren Realisierung ihrer Projekte als auch Erwerber beim Schutz ihrer finanziellen Interessen während der Bauphase. Da wir beide Perspektiven bestens kennen, agieren wir strategisch vorausschauend und lösungsorientiert.

Vorsicht bei der Bauabnahme: "Das ist nur ein formeller Rundgang." Die Bauabnahme ist der wichtigste rechtliche Meilenstein im Bauträgerrecht. Mit der Abnahme wird die Leistung als vertragsgemäß anerkannt, die Beweislast für Mängel kehrt sich um und die Schlussrate wird fällig. Wir bereiten Bauträger darauf vor, die Abnahmebereitschaft rechtssicher durchzusetzen, und unterstützen Erwerber dabei, berechtigte Mängel vor der Unterschrift formal korrekt zu protokollieren.

Unsere Schwerpunkte im Bauträgerrecht

Wir sichern Bauprojekte juristisch ab und lösen Konflikte in folgenden Bereichen:

Vertragsgestaltung & MaBV

Für Bauträger entwerfen wir rechtssichere, notarielle Kaufverträge und Baubeschreibungen, die den strengen Vorgaben der MaBV entsprechen. Für Erwerber prüfen wir vorgelegte Verträge vor der Unterzeichnung auf unzulässige Klauseln.

Verzug & Bauverzögerung

Verzögerungen im Bauablauf kosten Geld. Wir setzen für Erwerber Verzugsschäden oder Vertragsstrafen durch und verteidigen Bauträger gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen bei unverschuldeten Bauverzögerungen.

Mängel & Gewährleistung

Gibt es Mängel am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? Wir beraten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei der Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen und unterstützen Bauträger bei der sachgerechten Prüfung und Abwehr ungerechtfertigter Rügen.

Zahlungsverzug & Insolvenz

Wir fordern für Bauträger offene Raten nach Baufortschritt konsequent ein. Erwerber beraten wir zur Sicherung ihrer Eigentumsumschreibung und Rechte im Falle einer drohenden Insolvenz des Bauträgers.

Konfliktlösung statt Baustopp

Ein Baustopp oder langwierige Gerichtsverfahren nützen in der Regel weder dem Bauträger noch dem Erwerber. Unser Ansatz ist es daher, Konflikte während der Bauausführung durch schnelle, lösungsorientierte Verhandlungen oder außergerichtliche Beweissicherungsverfahren zu klären, damit das Bauprojekt wirtschaftlich erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann.