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Zugewinn & Vermögen

Wir sichern Ihre materiellen Werte und sorgen für eine faire Vermögensauseinandersetzung.

Während einer Ehe wird in der Regel gemeinsam gewirtschaftet: Man kauft ein Haus, baut Ersparnisse auf oder gründet vielleicht sogar eine eigene Firma. Kommt es zur Trennung, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer bekommt was? Gerade wenn es um die finanzielle Lebensleistung geht, entstehen schnell existenzielle Ängste und Konflikte.

Umso wichtiger ist es, von Anfang an Struktur und Transparenz in die eigenen Finanzen zu bringen. Der Fachanwalt für Familienrecht Artur Groeneveld und die Fachanwältin für Familienrecht Imke Freesemann unterstützen Sie dabei, Ihre Vermögenswerte realistisch zu bewerten und berechtigte Ansprüche auf Zugewinnausgleich mit Nachdruck durchzusetzen.

Der größte Irrtum: "Ohne Ehevertrag gehört bei der Scheidung alles beiden zur Hälfte." Das ist rechtlich falsch! Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Die Vermögen beider Ehepartner bleiben während der Ehe getrennt. Erst bei der Scheidung wird ein Kassensturz gemacht. Nur der Vermögenszuwachs (der "Zugewinn"), den beide in der Ehezeiterwirtschaftet haben, wird finanziell hälftig ausgeglichen. Es geht also um einen reinen Geldanspruch, nicht um die automatische Teilung von Sachwerten.

Unsere Unterstützung bei der Vermögenstrennung

Eine saubere Auseinandersetzung erfordert Fachwissen und strategisches Vorgehen. Wir beraten Sie umfassend zu folgenden komplexen Bereichen:

Berechnung des Zugewinns

Wir fordern lückenlose Auskünfte der Gegenseite, ermitteln das Anfangs- sowie das Endvermögen beider Partner (inklusive Erbschaften und Schenkungen) und berechnen den Ausgleichsanspruch präzise.

Die gemeinsame Immobilie

Was passiert mit dem Haus? Ob Verkauf, Teilungsversteigerung oder die Übernahme durch einen Partner samt Auszahlung – wir entwickeln wirtschaftlich sinnvolle Konzepte zur Entflechtung.

Unternehmen & Firmenanteile

Wenn eine Praxis, ein Handwerksbetrieb oder Firmenanteile im Spiel sind, ist höchste Vorsicht geboten, um den Betrieb nicht zu gefährden. Wir koordinieren die Unternehmensbewertung und erarbeiten schonende Ausgleichsmodelle.

Umgang mit Schulden

Wer haftet für die gemeinsamen Kredite? Wir klären die Freistellung im Innenverhältnis und verhindern, dass Sie nach der Trennung für Verbindlichkeiten des Ex-Partners aufkommen müssen.

Sichern Sie frühzeitig Beweise

Leider kommt es vor, dass Partner im Angesicht einer Trennung plötzlich Vermögenswerte beiseiteschaffen oder Konten abräumen. Handeln Sie daher proaktiv: Sichern Sie wichtige Unterlagen (Kontoauszüge, Steuerbescheide, Depotauszüge), sobald die Trennung im Raum steht. Wir machen zu dem gesetzlich vorgesehenen Stichtag sofort den formellen Auskunftsanspruch geltend, um Manipulationen zu verhindern.