Lohn- und Gehaltsklage · Ostfriesland
Lohn und Gehalt einklagen.
Bleiben Lohn, Überstunden, Zuschläge, Provisionen oder Boni aus, ordnen wir die Abrechnung ein, beziffern offene Beträge und vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Nächster Schritt
Offene Vergütung klären.
Sicher und vertraulich.
Was wir für Sie durchsetzen
Jeder verdiente Euro zählt.
Vergütung besteht häufig aus mehr als dem festen Monatsgehalt. Wir prüfen sämtliche Bestandteile, gleichen Vertrag, Abrechnung und tatsächliche Zahlung ab und beziffern die Forderung nachvollziehbar.
01
Offener Lohn & Gehalt
Wir machen rückständige Monatsvergütung, Differenzlohn und einbehaltene Gehaltsbestandteile geltend – einschließlich Verzugszinsen, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
02
Überstunden & Mehrarbeit
Für Überstunden kommt es auf eine konkrete Dokumentation und die Veranlassung durch den Arbeitgeber an. Wir ordnen Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne, E-Mails und sonstige Belege prozessfest.
03
Zuschläge & Bereitschaft
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst richten sich nach Vertrag, Tarifwerk, betrieblicher Übung und den konkreten Einsatzzeiten.
04
Bonus, Provision & Tantieme
Wir prüfen Zielvereinbarungen, Provisionsmodelle, Tantiemen und Sonderzahlungen. Entscheidend sind Anspruchsgrundlage, Zielerreichung und mögliche Freiwilligkeits- oder Stichtagsklauseln.
05
Entgeltfortzahlung & Annahmeverzug
Auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Annahmeverzugslohn und Vergütung nach unwirksamer Kündigung können erhebliche Rückstände auslösen. Wir berechnen den Zeitraum und berücksichtigen anzurechnende Zahlungen.
06
Abrechnung & Restansprüche
Wir kontrollieren Abrechnungen, Urlaubsabgeltung, Zeitguthaben, Sachbezüge und sonstige Restansprüche. Unklare oder fehlende Unterlagen fordern wir gezielt an.
Fristen und Nachweise
Vier Punkte, die über den Erfolg entscheiden.
Bei offenen Vergütungsansprüchen entscheidet nicht nur, ob ein Anspruch besteht. Ebenso wichtig sind rechtzeitige Geltendmachung, konkrete Bezifferung und belastbare Nachweise.
01
Ausschlussfristen sofort prüfen
Arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können Ansprüche innerhalb weniger Monate verfallen lassen. Deshalb sollte jede offene Zahlung sofort geprüft und nachweisbar geltend gemacht werden.
02
Überstunden konkret dokumentieren
Bei Überstunden sollten Beginn, Ende, Pausen, Tätigkeit und Anlass möglichst für jeden Arbeitstag festgehalten werden. Hilfreich sind Zeiterfassung, Dienstpläne, Kalender, E-Mails und Zeugen.
03
Vertrag und Zahlung abgleichen
Arbeitsvertrag, Änderungsvereinbarungen, Tarifbindung, Abrechnungen und Kontoauszüge müssen zusammen betrachtet werden. Erst daraus ergibt sich, welche Vergütung tatsächlich offen ist.
04
Forderung sauber beziffern
Eine schriftliche und nachvollziehbare Forderungsaufstellung schafft Klarheit. Sie sollte Zeitraum, Anspruchsgrund, Bruttobetrag und vorhandene Belege eindeutig erkennen lassen.
Häufige Fragen
Lohn- und Gehaltsklage: Das sollten Sie wissen.
Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Welche Ansprüche bestehen und welche Fristen laufen, hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Abrechnung und dem tatsächlichen Verlauf ab.
01
Wann ist mein Gehalt fällig?
Das richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung. Bei monatlicher Vergütung wird das Entgelt regelmäßig nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts fällig; häufig ist ein konkreter Zahltag vereinbart.
02
Muss ich den Arbeitgeber zuerst mahnen?
Das hängt von der Fälligkeitsregelung ab. Unabhängig davon ist eine schriftliche, bezifferte und nachweisbare Zahlungsaufforderung häufig sinnvoll – insbesondere wegen möglicher Ausschlussfristen.
03
Kann ich Überstunden einklagen?
Ja, wenn die Arbeitszeiten und die arbeitgeberseitige Veranlassung schlüssig dargelegt werden können. Entscheidend sind konkrete Aufzeichnungen und Belege für Anordnung, Billigung, Duldung oder betriebliche Notwendigkeit.
04
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Arbeitsvertrag, Nachträge, Tarifunterlagen, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne, Zielvereinbarungen, E-Mails und sonstige Korrespondenz.
05
Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?
Neben der regelmäßigen Verjährung können deutlich kürzere arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Deshalb sollte eine offene Forderung nicht bis zum Jahresende oder gar länger liegen bleiben.
06
Wer trägt die Anwaltskosten?
Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite. Wir besprechen vorab Kosten, Rechtsschutzversicherung und wirtschaftliches Ziel.
Ihre Fachanwälte
Wir beziffern. Wir setzen durch.
Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, ordnen die Unterlagen, beziffern die Forderung und vertreten Sie konsequent – außergerichtlich und, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Manfred Radtke
Langjährige Prozesserfahrung bei Lohn- und Gehaltsklagen, variabler Vergütung und komplexen arbeitsrechtlichen Zahlungsansprüchen.
Lohnklage · Überstunden · Arbeitgeberberatung
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Immo Radtke, LL.M.
Strategische Prüfung und konsequente Durchsetzung offener Vergütung – von Monatsgehalt und Zuschlägen bis zu Bonus, Provision und Annahmeverzug.
Gehaltsklage · Variable Vergütung · Prozessstrategie
Zahlung offen?
Lassen Sie offene Ansprüche nicht verfallen.
Übermitteln Sie uns Arbeitsvertrag, aktuelle Abrechnungen, Kontoauszüge und vorhandene Nachweise. Wir prüfen Fristen, berechnen die Forderung und besprechen den wirtschaftlich sinnvollen nächsten Schritt.
