Rhauderfehn: Untenende 9 | 04952 93990
Leer: Hafenstraße 6c | 0491 9121 90
🕒 Mo-Fr: 08:30-13:00 | 14:30-18:00

Fachanwalt Erbrecht · Rhauderfehn · Leer

Fachanwalt für Erbrecht in Rhauderfehn und Leer.

Fachanwalt für Erbrecht für Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsstreit und Erbscheinverfahren. Wir ordnen die Rechtslage, sichern Ansprüche und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht – persönlich in Rhauderfehn und Leer sowie digital in ganz Ostfriesland.

Erbrechtliches Anliegen übermitteln

Erste Einordnung anfragen.

Vertraulich übermittelt. Anwaltlich geprüft. Persönlich besprochen.

Oder sprechen Sie direkt mit einem unserer Standorte:

Rhauderfehn
04952 93990

Interessen konsequent vertreten

Erbrechtliche Konflikte früh ordnen.

Ein Erbfall wirft häufig nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und familiäre Fragen auf. Ein Fachanwalt für Erbrecht prüft, welche Rechte bestehen, welche Informationen fehlen und welche Schritte sinnvoll sind. Das gilt etwa bei einem unklaren Testament, einer blockierten Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüchen, Streit über Nachlasswerte oder einem Erbscheinverfahren.

Auf dieser Seite geht es ausschließlich um anwaltliche Beratung und Interessenvertretung. Der Rechtsanwalt ist der eigenen Partei verpflichtet und kann Ansprüche durchsetzen oder abwehren. Eine notarielle Tätigkeit ist davon strikt zu trennen: Wer ein Testament oder einen Erbvertrag neutral gestalten und beurkunden lassen möchte, findet hierzu unsere gesonderten Informationen zum notariellen Testament.

Erstkontakt

Unterlagen strukturiert übermitteln.

Über den digitalen Fragebogen schildern Sie den Erbfall, laden vorhandene Unterlagen hoch und benennen Ihr Ziel. Dadurch können wir Konfliktlage, Fristen und den nächsten sinnvollen Schritt gezielt einordnen.

Anwaltliche Schwerpunkte

Fachanwalt Erbrecht: Wobei wir Sie unterstützen.

Erbrechtliche Mandate verlangen eine Verbindung aus materiell-rechtlicher Prüfung, prozessualer Strategie und belastbarer Bewertung des Nachlasses. Unsere Beratung setzt dort an, wo Ansprüche unklar, Informationen unvollständig oder mehrere Beteiligte unterschiedlicher Auffassung sind.

01

Testament prüfen und anfechten

Wir prüfen Form, Auslegung und Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen sowie mögliche Anfechtungsgründe. Dazu gehören Zweifel an der Testierfähigkeit, Irrtum, widerrechtliche Drohung oder widersprüchliche Testamente. Mehr dazu unter Testamentsanfechtung.

02

Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung

In einer Erbengemeinschaft können Verwaltung, Nutzung, Verkauf und Verteilung des Nachlasses schnell blockiert sein. Wir klären Auskunfts- und Mitwirkungsrechte, bereiten eine tragfähige Auseinandersetzung vor und vertreten Sie nötigenfalls gerichtlich. Mehr zur Erbengemeinschaft.

03

Pflichtteil und Auskunft

Enterbte Abkömmlinge, Ehegatten und in bestimmten Fällen Eltern können Pflichtteilsrechte haben. Wir verlangen oder prüfen Nachlassverzeichnisse, Wertermittlungen und Zahlungsansprüche und wehren überhöhte Forderungen ab. Mehr zu Pflichtteil und Vermächtnis.

04

Erbschein und streitige Erbfolge

Ist streitig, wer Erbe geworden ist oder welche Quote gilt, begleiten wir Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht. Wir werten Testamente, Erbverträge, Familienverhältnisse und Verfahrensakten aus und vertreten Ihre Position gegenüber anderen Beteiligten.

05

Vermächtnis und Auflagen

Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen müssen ausgelegt und in das Gesamtsystem der Verfügung eingeordnet werden. Wir prüfen Inhalt, Fälligkeit, Einreden und mögliche Kürzungen und setzen Ansprüche durch oder verteidigen den Nachlass gegen unberechtigte Forderungen.

06

Nachlass, Werte und Haftung

Zum Nachlass gehören häufig Immobilien, Unternehmen, Konten, Schulden und ungeklärte Vertragsverhältnisse. Wir unterstützen bei Bestandsaufnahme, Haftungsfragen, Auskunft, Bewertung und strategischer Nachlassabwicklung – mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Was jetzt wichtig ist

Sechs Punkte, die im Erbfall nicht warten sollten.

Im Erbrecht können kurze Fristen und fehlende Informationen die eigene Position erheblich beeinträchtigen. Für eine belastbare Ersteinschätzung sind daher nicht nur das Testament, sondern auch Fristen, Nachlassbestand und bisherige Kommunikation wichtig.

01

Ausschlagungsfrist prüfen

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist regelmäßig nur binnen sechs Wochen möglich. Wann die Frist beginnt, hängt von der Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund ab. Bei Auslandsbezug gelten Besonderheiten. Lassen Sie die Frist deshalb früh prüfen.

02

Testamente vollständig sichern

Benötigt werden möglichst alle Testamente, Erbverträge und gerichtlichen Eröffnungsprotokolle. Auch ältere Fassungen können wichtig sein. Fotografien oder vollständige Scans sollten Vorder- und Rückseiten sowie handschriftliche Ergänzungen erfassen.

03

Nachlass und Werte erfassen

Eine erste Nachlassübersicht sollte Immobilien, Konten, Depots, Unternehmen, Fahrzeuge, Wertgegenstände, Schenkungen und Verbindlichkeiten enthalten. Bei Pflichtteils- oder Auseinandersetzungsfragen sind belastbare Werte und Bewertungsstichtage entscheidend.

04

Auskunft und Verjährung beachten

Pflichtteilsberechtigte können Auskunft über den Bestand des Nachlasses und unter Voraussetzungen Wertermittlung verlangen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; ihr Beginn hängt insbesondere von Entstehung und Kenntnis ab.

05

Kommunikation und Belege sichern

Sichern Sie Schreiben, E-Mails, Kontoauszüge, Vollmachten, Schenkungsunterlagen und Belege über Zahlungen oder Pflegeleistungen. Verändern oder verteilen Sie Nachlassgegenstände nicht vorschnell, wenn Eigentum oder Zustimmungslage unklar sind.

06

Ziel und Strategie festlegen

Formulieren Sie Ihr Ziel möglichst konkret: Auskunft, Auszahlung, Abwehr einer Forderung, Übernahme einer Immobilie oder Auflösung der Erbengemeinschaft. So lässt sich früh beurteilen, ob Verhandlung, Mediation oder gerichtliche Schritte zweckmäßig sind.

So läuft die anwaltliche Prüfung

Klarer Ablauf vom Erstkontakt bis zur Vertretung.

Vom digitalen Erstkontakt bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erhalten Sie einen klaren Ablauf. Wir benennen offen, welche Unterlagen fehlen, welche Chancen und Risiken bestehen und welche Kosten mit dem nächsten Schritt verbunden sind.

01

Fragebogen und Unterlagen

Sie schildern den Erbfall über den Jupus-Fragebogen und übermitteln Testament, Eröffnungsprotokoll, Schriftverkehr und Nachlassübersichten. Die Angaben gelangen strukturiert und vertraulich in die Kanzlei.

02

Rechtliche Ersteinschätzung

Wir prüfen Erbfolge, Ansprüche, Fristen, Beweislage und wirtschaftliche Bedeutung. Im persönlichen Gespräch klären wir Ihr Ziel und erläutern realistische Handlungsoptionen einschließlich Kosten- und Prozessrisiken.

03

Außergerichtliche Durchsetzung

Je nach Fall fordern wir Auskunft, legen eine rechtliche Bewertung vor, verhandeln mit Miterben oder Anspruchsgegnern und entwickeln einen Vergleichsvorschlag. Ziel ist eine belastbare Lösung ohne unnötige Eskalation.

04

Gerichtliche Vertretung

Kommt keine tragfähige Einigung zustande, vertreten wir Sie im Erbscheinverfahren oder vor den Zivilgerichten. Strategie, Anträge und Beweisführung werden auf das konkrete wirtschaftliche Ziel ausgerichtet.

Häufige Fragen

Fragen an den Fachanwalt für Erbrecht.

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zur anwaltlichen Beratung im Erbrecht. Eine verlässliche Beurteilung setzt stets die Prüfung von Testamenten, Fristen, Nachlasswerten und der konkreten Beteiligtenstellung voraus.

01

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten?

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist besonders sinnvoll, wenn Testamente ausgelegt oder angefochten werden sollen, Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, eine Erbengemeinschaft blockiert ist oder ein Erbscheinverfahren streitig wird. Die Spezialisierung ersetzt nicht die Einzelfallprüfung, hilft aber dabei, materielles Erbrecht, Verfahrensrecht und wirtschaftliche Folgen gemeinsam zu betrachten.

02

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Notar?

Der Rechtsanwalt vertritt einseitig die Interessen seines Mandanten, setzt Ansprüche durch und darf vor Gericht auftreten. Der Notar ist dagegen unabhängig und zur Neutralität gegenüber allen Beteiligten verpflichtet. In derselben Angelegenheit dürfen anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Amtstätigkeit nicht vermischt werden. Deshalb wird vor Mandatsannahme geprüft, welcher Weg benötigt wird.

03

Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt regelmäßig sechs Wochen. Sie beginnt grundsätzlich, wenn der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung Kenntnis erhält; bei einer Verfügung von Todes wegen nicht vor deren Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Bei bestimmten Auslandsfällen gilt eine längere Frist. Wegen der weitreichenden Folgen sollte die Entscheidung sofort geprüft werden.

04

Welche Rechte hat ein enterbter Angehöriger?

Pflichtteilsberechtigte erhalten grundsätzlich einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils. Zur Berechnung können Auskunft über den Nachlass, ein Nachlassverzeichnis und unter Voraussetzungen Wertermittlungen verlangt werden. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist, hängt insbesondere von Verwandtschaft, Güterstand, Testament und früheren Schenkungen ab.

05

Kann die Auflösung einer Erbengemeinschaft erzwungen werden?

Grundsätzlich ist eine Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. Ob und wie eine Teilung durchgesetzt werden kann, hängt jedoch vom Nachlass, möglichen Teilungsanordnungen, offenen Verbindlichkeiten und der Verwertbarkeit einzelner Gegenstände ab. Bei Immobilien kann eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen, ist wirtschaftlich aber häufig nur das letzte Mittel.

06

Welche Unterlagen braucht der Anwalt?

Hilfreich sind Sterbeurkunde, Testamente oder Erbverträge, Eröffnungsprotokolle, Erbschein oder gerichtliche Schreiben, eine Nachlassübersicht, Konto- und Grundbuchangaben, Schenkungsunterlagen sowie der bisherige Schriftverkehr. Für eine erste Prüfung genügt oft ein geordneter Scan. Fehlende Unterlagen werden nach der Erstsichtung gezielt benannt.

Jetzt rechtlich einordnen lassen

Erbrechtliches Anliegen online schildern.

Schildern Sie den Erbfall und Ihr Ziel über den digitalen Fragebogen. Wir prüfen die Angaben, benennen die noch benötigten Unterlagen und melden uns wegen der nächsten Schritte. So lässt sich früh klären, ob Auskunft, Verhandlung, Anspruchsdurchsetzung oder gerichtliche Vertretung erforderlich ist.

Sie erreichen unsere Standorte auch telefonisch:

Rhauderfehn
04952 93990

Ihre Ansprechpartner

Erbrechtliche Erfahrung an zwei Standorten.

Die anwaltliche Beratung im Erbrecht wird an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn angeboten. Fachanwalt Wilfried Boelsen verfügt über besondere erbrechtliche Spezialisierung; Dr. Manfred Radtke begleitet erbrechtliche Mandate mit langjähriger anwaltlicher Erfahrung.

FACHANWALT FÜR ERBRECHT · RECHTSANWALT

Wilfried Boelsen

Wilfried Boelsen berät und vertritt Mandanten bei Pflichtteil, Testamentsstreit, Erbengemeinschaft und weiteren erbrechtlichen Konflikten. Als Fachanwalt für Erbrecht verbindet er vertiefte Spezialisierung mit langjähriger praktischer Erfahrung.

Pflichtteil · Testament · Erbengemeinschaft

RECHTSANWALT · NOTAR A. D.

Dr. Manfred Radtke

Dr. Manfred Radtke berät in erbrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt bei der rechtlichen Einordnung komplexer Nachlasssituationen. Die anwaltliche Tätigkeit ist von jeder notariellen Amtstätigkeit strikt getrennt.

Erbrechtliche Beratung · Nachlass · Konfliktlösung

Sicherer Jupus-Fragebogen

Falldaten sicher zur anwaltlichen Prüfung übermitteln.

Übermitteln Sie den Sachverhalt, Beteiligte, vorhandene Testamente und Ihr konkretes Ziel bequem online. Die Angaben werden der Kanzlei strukturiert zur anwaltlichen Erstprüfung übermittelt und ermöglichen eine gezielte Rückmeldung.