Das Arbeitszeugnis
Die Eintrittskarte für Ihre Zukunft – frei von versteckten Codes und Formfehlern.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist weit mehr als nur eine Bestätigung Ihrer Tätigkeit. Es entscheidet maßgeblich über Ihre zukünftigen Karrierechancen. Doch die Erstellung ist ein juristischer Drahtseilakt: Das Gesetz fordert, dass Zeugnisse wahrheitsgemäß, aber gleichzeitig wohlwollend formuliert sein müssen.
Dieser Widerspruch führt oft zu Konflikten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Dr. Manfred Radtke und Immo Radtke, LL.M. sowohl Arbeitnehmer bei der Entschlüsselung und Korrektur von Zeugnissen als auch Arbeitgeber bei der rechtssicheren Erstellung.
Für Arbeitnehmer: Zeugnis prüfen und korrigieren
Klingt Ihr Zeugnis zwar nett, aber Sie kassieren trotzdem nur Absagen? Oft verbergen sich in der Schlussformel, der Tätigkeitsbeschreibung oder der Verhaltensbeurteilung fatale Abwertungen. Wir prüfen Ihr Zeugnis detailliert:
Codes entschlüsseln
Wir übersetzen die juristischen Formulierungen in Schulnoten und decken versteckte Warnungen (z.B. zu Pünktlichkeit, Alkoholkonsum oder Betriebsratstätigkeit) auf.
Zeugnisberichtigungsklage
Weigert sich der Arbeitgeber, ein faires Zeugnis auszustellen, setzen wir Ihren Anspruch durch. Dabei prüfen wir strategisch, ob eine vermeintlich makellose "Note 1" wirklich förderlich ist – oft wirkt ein starkes "Gut" bei Personalern deutlich authentischer.
Für Arbeitgeber: Rechtssichere Erstellung
Eine unbedachte Formulierung im Zeugnis kann schnell zu einer teuren Zeugnisberichtigungsklage führen. Andererseits dürfen Sie künftige Arbeitgeber nicht über erhebliche Leistungsmängel hinwegtäuschen (Wahrheitspflicht), da sonst sogar Schadenersatzansprüche drohen.
Wasserdichte Formulierungen
Wir entwerfen Zeugnisse, die der juristischen Prüfung standhalten, den Wohlwollensgrundsatz wahren und dennoch Ihre wahre Einschätzung rechtssicher transportieren.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Fordert ein ehemaliger Mitarbeiter ein Spitzenzeugnis, obwohl die Leistung mangelhaft war? Wir kennen die Beweislastregeln und wehren überzogene Ansprüche konsequent für Sie ab.
Taktik beim Aufhebungsvertrag
Unser wichtigster Rat: Lassen Sie den genauen Wortlaut Ihres künftigen Arbeitszeugnisses bereits als Anlage in einem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich verbindlich festschreiben. So vermeiden Sie zermürbende Nachverhandlungen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
