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Aufhebungsvertrag · Fachanwälte in Ostfriesland

Aufhebungsvertrag prüfen lassen.

Ein Aufhebungsvertrag kann Abfindung, Freistellung und einen geordneten Wechsel ermöglichen – aber auch Kündigungsschutz und Ansprüche kosten. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Entwurf vor der Unterschrift und verhandeln die entscheidenden Punkte für Sie in Leer, Rhauderfehn und digital.

✓ Vor Unterschrift prüfen    ✓ Sperrzeitrisiken im Blick    ✓ Klare Verhandlungsstrategie

Aufhebungsvertrag erhalten?

Erst prüfen. Dann unterschreiben.

Unterschreiben Sie nicht im Personalgespräch und lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen unter Druck setzen. Nach der Unterzeichnung besteht regelmäßig kein allgemeines Widerrufsrecht. Wir prüfen den Entwurf, berechnen die wirtschaftlichen Folgen und zeigen Ihnen, welche Änderungen sinnvoll verhandelbar sind.

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Was wir für Sie prüfen

Das Gesamtpaket entscheidet.

Nicht nur die Abfindung zählt. Entscheidend ist, wie Beendigungsdatum, Kündigungsfrist, Freistellung, Arbeitslosengeld, Zeugnis und sämtliche Restansprüche zusammenspielen. Wir prüfen den Vertrag rechtlich und wirtschaftlich als Ganzes.

01

Beendigungszeitpunkt & Kündigungsfrist

Wir prüfen, ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Ein zu früher Beendigungszeitpunkt kann neben einer Sperrzeit auch ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs auslösen.

02

Abfindung & Zahlungsmodalitäten

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch und keine verbindliche Standardformel. Die Verhandlungsposition hängt vor allem von Kündigungsrisiko, Betriebszugehörigkeit, Vergütung und wirtschaftlichen Interessen ab.

03

Sperrzeit & Arbeitslosengeld

Wer an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit. Ob ein wichtiger Grund vorliegt und welche Vertragsgestaltung das Risiko reduziert, muss im Einzelfall geprüft werden.

04

Freistellung, Urlaub & Überstunden

Wir klären, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt, wie Urlaub und Zeitguthaben angerechnet werden und ob Vergütung, Bonus und Dienstwagen bis zum Ende gesichert bleiben.

05

Arbeitszeugnis & Kommunikation

Note, Tätigkeitsbeschreibung, Schlussformel und ein abgestimmter Zeugnisentwurf können verbindlich vereinbart werden. Auch interne und externe Kommunikation sollte eindeutig geregelt sein.

06

Ausgleichsklausel & Nebenpflichten

Pauschale Erledigungsklauseln können Bonus, Provisionen oder andere Ansprüche abschneiden. Wir prüfen Rückgabe-, Wettbewerbs-, Verschwiegenheits- und Rückzahlungsklauseln sowie offene Restansprüche.

Vor der Unterschrift

Vier Punkte, die häufig übersehen werden.

Ein Aufhebungsvertrag ist keine bloße Formalität. Er ersetzt die Kündigung und legt verbindlich fest, wann und zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis endet. Diese Folgen sollten vor der Unterschrift geklärt sein.

01

Kein allgemeines Widerrufsrecht

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich regelmäßig nicht einfach widerrufen. Anfechtung oder Ansprüche wegen unfairen Verhandelns kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

02

Schriftform ist Pflicht

Die Beendigung durch Aufhebungsvertrag bedarf nach § 623 BGB der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Entscheidend ist die eigenhändige Unterzeichnung der Vertragsurkunde.

03

Arbeitsagentur informieren

Endet das Arbeitsverhältnis, ist die Arbeitsuchendmeldung grundsätzlich spätestens drei Monate vorher erforderlich; erfahren Sie später davon, grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

04

Abfindung ist Verhandlungssache

Die oft genannte Formel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist keine allgemeine gesetzliche Vorgabe. Maßgeblich sind Verhandlungsposition, Risiken und das gesamte Vertragsangebot.

Häufige Fragen

Aufhebungsvertrag: Das sollten Sie wissen.

Die Auswirkungen hängen stark vom Einzelfall ab. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs.

01

Muss ich sofort unterschreiben?

Nein. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Verlangen Sie eine Kopie und ausreichende Zeit zur Prüfung.

02

Kann ich nach der Unterschrift widerrufen?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht regelmäßig nicht. Deshalb sollte die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung vor der Unterzeichnung erfolgen.

03

Droht immer eine Sperrzeit?

Nicht zwingend. Eine Sperrzeit kann entfallen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt die Agentur für Arbeit anhand des konkreten Sachverhalts.

04

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Eine feste richtige Summe gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Kündigungsschutz, Prozessrisiko, Vergütung, Betriebszugehörigkeit, Restansprüche und das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Einigung.

05

Was bedeutet eine Ausgleichsklausel?

Sie soll regelmäßig sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigen. Unklare oder zu weit gefasste Klauseln können etwa Bonus-, Provisions- oder Überstundenansprüche erfassen.

06

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

Ihre Fachanwälte

Wir prüfen. Wir verhandeln.

Sie erhalten eine klare Einschätzung der Risiken, eine wirtschaftliche Bewertung des Angebots und – auf Wunsch – die vollständige Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Manfred Radtke

Langjährige Erfahrung bei der Bewertung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Abfindungen und komplexen Beendigungsszenarien.

Aufhebungsvertrag · Abfindung · Arbeitgeberberatung

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Immo Radtke, LL.M.

Strategische Vertragsprüfung und Verhandlungsführung mit Blick auf Kündigungsschutz, Sperrzeitrisiken und die wirtschaftlichen Folgen.

Vertragsprüfung · Kündigungsschutz · Prozessstrategie

Vertragsentwurf erhalten?

Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck.

Übermitteln Sie uns den vollständigen Vertragsentwurf und – soweit vorhanden – Arbeitsvertrag, letzte Abrechnung und begleitende Korrespondenz. Wir prüfen die Folgen und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.