Vereinsregister & Vorstand
Rechtssichere Anmeldung von Vorstandsänderungen und Satzungen.Ob Sportverein, Förderverein oder gemeinnützige Organisation: Jede Änderung im Vorstand oder der Satzung muss formgerecht zum Vereinsregister angemeldet werden. Wir prüfen Ihre Protokolle auf Konformität mit dem BGB und Ihrer Satzung, damit die Eintragung beim Amtsgericht zügig und ohne Beanstandungen erfolgt.

Notar Immo Radtke, LL.M.
Notar Immo Radtke unterstützt Vereine bei der rechtssicheren Protokollierung von Mitgliederversammlungen. Er sorgt dafür, dass Vorstandsänderungen und Satzungsneufassungen den strengen Anforderungen des Registergerichts genügen.

Notar Wilfried Boelsen
Am Standort Leer ist Wilfried Boelsen Ihr Ansprechpartner für alle Vereinsangelegenheiten. Er übernimmt die elektronische Anmeldung zum Vereinsregister und berät Vorstände zu Haftungsfragen und Vertretungsbefugnissen.
Der Weg zum Register-Eintrag
Daten & Protokoll
Übermitteln Sie uns das Protokoll der Mitgliederversammlung und die aktuelle Satzung. Wir prüfen die Dokumente auf formale Richtigkeit.
➔ Daten übermittelnAnmeldungserstellung
Wir erstellen die elektronische Anmeldung zum Vereinsregister und bereiten die notwendigen Beglaubigungsunterlagen für den Vorstand vor.
Unterschriftsbeglaubigung
Die vertretungsberechtigten Vorstände unterzeichnen die Anmeldung im Notariat. Wir beglaubigen die Unterschriften amtlich.
Vollzug beim Gericht
Wir reichen die Unterlagen elektronisch beim Registergericht ein. Nach erfolgter Eintragung ist der neue Status Ihres Vereins offiziell wirksam.
