Sorgerecht & Umgang
Das Wohl Ihrer Kinder steht im Mittelpunkt – wir helfen, gute Lösungen für die Familie zu finden.
Wenn sich Eltern trennen, leiden die Kinder oft am meisten. Sie brauchen in dieser unsicheren Zeit vor allem eines: Stabilität und die Gewissheit, dass sie beide Elternteile behalten dürfen. Doch gerade wenn tiefe Verletzungen auf der Paarebene im Spiel sind, fällt es schwer, sachliche und tragfähige Absprachen für den Alltag der Kinder zu treffen.
Der Fachanwalt für Familienrecht Artur Groeneveld und die Fachanwältin für Familienrecht Imke Freesemann unterstützen Sie einfühlsam dabei, Konflikte zu deeskalieren. Wir helfen Ihnen, das Kindeswohl wieder in den Fokus zu rücken und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen – sei es beim Umgangsrecht oder bei Fragen der elterlichen Sorge.
Wie wir Sie und Ihr Kind unterstützen
Jede Familie ist anders, weshalb es keine pauschalen Lösungen gibt. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Modellen und setzen Ihre Rechte – stets mit Blick auf das Wohl des Kindes – in folgenden Bereichen durch:
Umgangsmodelle gestalten
Wie oft sieht das Kind wen? Ob klassisches Residenzmodell (das Kind lebt bei einem Elternteil und besucht den anderen alle zwei Wochen) oder ein Wechselmodell (50/50-Betreuung): Wir erarbeiten praxistaugliche Umgangspläne für den Alltag, Ferien und Feiertage.
Gemeinsames Sorgerecht
Bei verheirateten Paaren bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung der gesetzliche Regelfall. Wir vermitteln, wenn es bei elementaren Entscheidungen (z. B. medizinischen Eingriffen oder der Religionszugehörigkeit) zu unüberbrückbaren Differenzen kommt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein Teilbereich des Sorgerechts. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, bei wem das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt haben soll, helfen wir dabei, eine gerichtliche oder außergerichtliche Klärung herbeizuführen.
Eilverfahren & Kinderschutz
In Extremfällen – etwa wenn ein Elternteil das Kind eigenmächtig an einen anderen Ort bringt oder eine akute Gefährdung des Kindeswohls vorliegt – leiten wir sofortige gerichtliche Eilverfahren (z. B. auf Herausgabe des Kindes) ein.
Deeskalation statt Rosenkrieg
Einen erbitterten Streit vor dem Familiengericht gilt es, wann immer möglich, zum Schutz der Kinder zu vermeiden. Wir bemühen uns vorrangig um außergerichtliche Einigungen, z. B. durch die Ausarbeitung einer verbindlichen Elternvereinbarung. Sollte die Gegenseite jedoch den Umgang grundlos blockieren oder das Kindeswohl gefährden, setzen wir Ihre elterlichen Rechte selbstverständlich mit der gebotenen juristischen Konsequenz vor Gericht durch.
