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Private Unfallversicherung

Rechtliche Überprüfung bei Streitigkeiten um Invaliditätsgrad und Leistungsauszahlungen.

Nach einem schweren Unfall im privaten Bereich oder in der Freizeit soll die private Unfallversicherung einen finanziellen Ausgleich für dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen (Invalidität) schaffen. Doch in der Praxis der Schadensregulierung entstehen häufig tiefgreifende Differenzen zwischen den medizinischen Einschätzungen der Versicherungsgesellschaft und den tatsächlichen Einschränkungen des Versicherten.

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Manfred Radtke unterstützt Sie dabei, ärztliche Gutachten der Assekuranzen juristisch und sachlich zu überprüfen. Wir sorgen dafür, dass die Bemessung Ihrer Invalidität transparent erfolgt und berechtigte Auszahlungsansprüche nicht durch formale Einwände gekürzt werden.

Rechtliche Einordnung: "Das Gutachten der Versicherung ist bindend." Ein häufiger Irrtum. Die von der Versicherung beauftragten medizinischen Gutachter schätzen den Invaliditätsgrad oft niedriger ein, als es die behandelnden Ärzte des Patienten tun. Das Gutachten der Versicherung ist jedoch nicht unangreifbar. Bestehen fundierte Zweifel an der Richtigkeit, setzen wir Ihr Recht auf ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten durch.

Typische Konfliktpunkte in der Unfallversicherung

Die Beurteilung eines Unfallschadens unterliegt strengen Fristen und vertraglichen Definitionen (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen – AUB). Wir prüfen Ihren Fall gezielt in folgenden Bereichen:

Invaliditätsgrad & Gliedertaxe

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad, der oft anhand der sogenannten Gliedertaxe bemessen wird. Wir hinterfragen zu niedrige Einstufungen durch die Versicherer auf medizinischer und juristischer Ebene.

Mitwirkungsanteil (Vorerkrankungen)

Versicherungen kürzen Leistungen häufig mit dem Argument, eine bereits bestehende Vorerkrankung (z.B. Verschleiß) habe entscheidend zum Verletzungsbild beigetragen. Wir prüfen, ob dieser Abzug vertraglich und medizinisch überhaupt zulässig ist.

Fristversäumnisse

In der Unfallversicherung gelten sehr strenge Ausschlussfristen – meist muss die Invalidität innerhalb von 12 bis 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden. Wir ordnen Ihre Fristen und wahren Ihre Rechte.

Der vertragliche Unfallbegriff

Zahlt die Versicherung nicht, weil das Ereignis angeblich nicht als "plötzlich von außen einwirkendes" Ereignis definiert wird? Wir analysieren den Hergang und prüfen die rechtliche Einordnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Vorsicht bei Abfindungsvergleichen

Nicht selten bieten Versicherer eine schnelle, einmalige Abfindungszahlung an, um den Fall abzuschließen. Diese Erstangebote liegen jedoch oft deutlich unter dem Betrag, der dem Versicherten nach einer vollständigen Ausheilung und abschließenden Begutachtung rechtmäßig zustehen würde. Wir raten dazu, derartige Vergleiche vor der Unterzeichnung stets anwaltlich prüfen zu lassen.