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Berufsunfähigkeit (BU)

Ihre Versicherung zahlt nicht? Wir prüfen Ihren Fall objektiv und setzen berechtigte Ansprüche durch.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit verändert das Leben von einem Tag auf den anderen. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verlässt sich auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Praxis kommt es bei der Beantragung der Leistungen jedoch häufig zu Komplikationen: Anträge werden langwierig geprüft, ärztliche Gutachten angezweifelt oder die Leistung wird aus formalen Gründen verweigert.

Eine Ablehnung durch den Versicherer ist jedoch nicht bindend. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Dr. Manfred Radtke die Entscheidungen der Assekuranzen juristisch und fundiert. Wir begegnen den Versicherungsgesellschaften auf Augenhöhe und setzen Ihren vertraglichen Anspruch auf die BU-Rente konsequent durch.

Verweisung auf andere Berufe: Was ist zulässig? Oft lehnen Versicherungen mit dem Argument ab: "Sie können zwar nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten, aber in einer anderen Tätigkeit." Ob diese sogenannte Verweisung rechtens ist, hängt maßgeblich von den Formulierungen in Ihren Versicherungsbedingungen (abstrakte vs. konkrete Verweisung) sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung ab. Wir prüfen diese Klauseln streng und wehren unzulässige Verweisungen ab.

Typische Konfliktpunkte im BU-Verfahren

Versicherungsgesellschaften stützen ihre Ablehnungen oft auf wiederkehrende juristische und medizinische Argumentationsmuster. Wir vertreten Ihre Interessen in folgenden Konstellationen:

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Der Versicherer tritt vom Vertrag zurück und behauptet, Sie hätten beim Abschluss Vorerkrankungen verschwiegen. Wir prüfen die damaligen Gesundheitsfragen exakt und klären die rechtlichen Voraussetzungen eines Rücktritts oder einer Anfechtung.

Der 50%-Leistungsgrad

Voraussetzung für die Leistung ist meist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Versicherer stützen sich oft auf eigene Gutachten, die diesen Grad unterschreiten. Wir fordern eine detaillierte Überprüfung anhand Ihres konkreten Berufsalltags.

Zweifel an der Prognose

Oft wird argumentiert, der Zustand sei nicht von der erforderlichen Dauer (meist mindestens 6 Monate). Wir sichern Ihre Ansprüche durch fundierte ärztliche Dokumentationen und das Einholen unabhängiger fachärztlicher Stellungnahmen ab.

Verzögerung bei der Regulierung

Das Anfordern immer neuer Fragebögen oder jahrealter Patientenakten zögert die Zahlung hinaus. Wir setzen den Versicherern klare juristische Fristen und erheben, falls erforderlich, Deckungsklage vor Gericht.

Begleitung bereits bei der Antragstellung

Die Weichen für eine erfolgreiche Regulierung werden bereits mit dem Ausfüllen des Leistungsantrags gestellt. Insbesondere die exakte Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit in gesunden Tagen ist entscheidend. Es empfiehlt sich daher, bereits den Erstantrag gemeinsam mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vorzubereiten, um formale Fehler zu vermeiden, die später gegen Sie verwendet werden könnten.