Verkehrsstrafrecht
Fahrerflucht, Alkohol oder Nötigung? Wir verteidigen Sie konsequent.
Ein Strafverfahren im Verkehrsrecht ist eine extrem belastende Ausnahmesituation. Die Polizei steht plötzlich vor der Tür, der Führerschein wird beschlagnahmt oder eine Vorladung trudelt ein. Hier geht es nicht mehr nur um Punkte in Flensburg, sondern um das Strafgesetzbuch: Es drohen erhebliche Geldstrafen, der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis, Vorstrafen und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht Artur Groeneveld und Fachanwältin für Verkehrsrecht Claudia Gebauer vertreten wir Sie mit Nachdruck gegenüber Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten. Unser oberstes Ziel: Die Einstellung des Verfahrens und die Rettung Ihres Führerscheins.
Typische Delikte im Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstraftaten passieren oft im Affekt, aus Unachtsamkeit oder Panik. Wir übernehmen sofort die Krisenintervention bei folgenden Vorwürfen:
Fahrerflucht (§ 142 StGB)
Das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" ist kein Kavaliersdelikt, selbst bei einem kleinen Parkrempler. Ab einer bestimmten Schadenshöhe droht der sofortige Führerscheinentzug.
Alkohol & Drogen am Steuer (§ 316 StGB)
Trunkenheit im Verkehr zieht harte Strafen nach sich. Wir prüfen Blutgutachten auf formale Mängel und kämpfen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine drohende MPU an.
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Dichtes Auffahren, absichtliches Ausbremsen oder das Blockieren der Überholspur können schnell als Nötigung gewertet werden. Eine starke Verteidigungsstrategie ist hier unerlässlich.
Gefährdung & Fahrlässige Körperverletzung
Wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden kommen, ermittelt die Staatsanwaltschaft fast immer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wir stehen Ihnen in diesem schwierigen Prozess rechtlich zur Seite.
Unsere Strategie: Akteneinsicht vor Aussage
Sobald Sie uns kontaktieren, zeigen wir Ihre Verteidigung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft an und beantragen vollständige Akteneinsicht. Bis uns die Akte vorliegt, sagen Sie kein Wort zur Sache.
Erst wenn wir genau wissen, welche Beweise (Zeugenaussagen, Gutachten, Fotos) überhaupt gegen Sie vorliegen, erarbeiten wir gemeinsam eine wasserdichte Verteidigungsstrategie. Häufig gelingt es uns, die Vorwürfe bereits im Vorverfahren zu entkräften und eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht abzuwenden.
