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Autokauf & Leasing

Verschwiegene Mängel, Manipulationen oder Leasing-Fallen? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Der Kauf eines Autos oder der Abschluss eines Leasingvertrags ist meist eine erhebliche finanzielle Investition. Umso größer ist der Ärger, wenn das neu erworbene Fahrzeug kurz nach der Übergabe Mängel aufweist, der Verkäufer sich querstellt oder bei der Leasing-Rückgabe plötzlich horrende Nachzahlungen gefordert werden.

Lassen Sie sich von Autohäusern oder Leasinggesellschaften nicht mit Standard-Ausreden abwimmeln. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Artur Groeneveld und die Fachanwältin für Verkehrsrecht Claudia Gebauer kennen die juristischen Tricks der Gegenseite und setzen Ihre Gewährleistungs- und Vertragsrechte konsequent durch.

Der größte Mythos: "Gekauft wie gesehen schließt jede Haftung aus." Diese Klausel findet sich in unzähligen Kaufverträgen – doch sie ist oft rechtlich unwirksam! Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer und einen privaten Käufer (Verbrauchsgüterkauf), ist ein pauschaler Gewährleistungsausschluss gesetzlich verboten. Und auch beim Privatkauf greift die Klausel nicht, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat (z.B. einen vertuschten Unfallschaden).

Unsere Schwerpunkte im Vertragsrecht

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug – wir prüfen Ihre Verträge und setzen Ihre Ansprüche in folgenden Bereichen durch:

Rücktritt & Minderung (Wandlung)

Das Fahrzeug ist mangelhaft und die Werkstatt bekommt das Problem nicht in den Griff? Wir setzen Ihr Recht auf Nacherfüllung durch oder wickeln den Kaufvertrag rückab ("Montagsauto").

Verschwiegene Unfallschäden

Sie haben ein Auto als "unfallfrei" gekauft, doch bei der ersten Inspektion fallen Rahmenschäden oder Nachlackierungen auf? Wir fordern Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung.

Leasing-Rückgabe

Oft verlangen Leasinggeber bei der Fahrzeugrückgabe teure Nachzahlungen für angebliche "Schäden". Wir differenzieren juristisch sauber zwischen echten Beschädigungen und hinzunehmenden Gebrauchsspuren.

Abgasskandal & Widerrufsjoker

Fahren Sie einen vom Dieselskandal betroffenen Wagen? Wir prüfen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller oder nutzen Fehler in der Widerrufsbelehrung Ihrer Autofinanzierung zur Rückabwicklung.

Richtiges Vorgehen bei Mängeln

Der häufigste Fehler beim Autokauf: Käufer lassen das mangelhafte Fahrzeug sofort von einer Drittwerkstatt reparieren und verlangen dann die Kosten vom Verkäufer zurück. Das Gesetz schreibt jedoch zwingend vor, dass Sie dem ursprünglichen Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Reparatur) geben müssen.

Bevor Sie also selbst aktiv werden und dadurch möglicherweise Ihre rechtlichen Ansprüche gefährden, kontaktieren Sie uns. Wir übernehmen die rechtssichere Fristsetzung gegenüber dem Händler oder Verkäufer.