Gewerbemietrecht
Strategische Beratung und Vertragsgestaltung für Vermieter und Unternehmer.
Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich grundlegend vom Wohnraummietrecht: Es existiert nahezu kein gesetzlicher Mieterschutz. Mietdauer, Kündigungsfristen, Instandhaltungspflichten und Mietanpassungen unterliegen fast ausschließlich der vertraglichen Vereinbarung. Ein schlecht verhandelter oder ungeprüfter Gewerbemietvertrag kann für Unternehmen existenzbedrohend sein oder für Vermieter zu massiven Renditeeinbußen führen.
Fachanwältin Claudia Gebauer unterstützt Vermieter, Projektentwickler und Gewerbemieter (Einzelhandel, Handwerk, Büro) an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Kernkompetenzen im Gewerbemietrecht
Wir begleiten Sie von der ersten Vertragsverhandlung bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses:
Vertragsgestaltung & Prüfung
Wir entwerfen und prüfen Individualverträge. Besonderes Augenmerk liegt auf der Laufzeit (Optionen), der Mietzweckbeschreibung und der wirksamen Überwälzung von Instandhaltungskosten.
Konkurrenzschutz & Mietzweck
Für Mieter sichern wir den vertragsimmanenten oder expliziten Konkurrenzschutz ab. Vermieter unterstützen wir dabei, den Mietermix im Objekt durch präzise Zweckbestimmungen zu steuern.
Mängel & Mietminderung
Im Gewerbebereich kann das Minderungsrecht vertraglich stark eingeschränkt werden. Wir klären, welche Ansprüche trotz Ausschlussklauseln bestehen und setzen diese außergerichtlich durch.
Beendigung & Rückgabe
Wir beraten bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung von Rückbauverpflichtungen und dem Streit um die Kaution nach Auszug.
Besonderheit: Die Schriftformheilungsklausel
Ein häufiger Streitpunkt in langfristigen Gewerbemietverhältnissen ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§ 550 BGB). Verstößt ein Nachtrag gegen diese Form, wird der Vertrag plötzlich ordentlich kündbar – ein Desaster bei festen Laufzeiten. Wir prüfen Ihre Bestandsverträge auf „Schriftform-Leichen“ und heilen diese durch rechtssichere Nachträge.
