Rhauderfehn: Untenende 9 | 04952 93990
Leer: Hafenstraße 6c | 0491 9121 90
🕒 Mo-Fr: 08:30-13:00 | 14:30-18:00
Zurück zur Übersicht

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Kompetente Rechtsberatung für Eigentümer und Verwalter in Ostfriesland.

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt das oft spannungsreiche Verhältnis innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Seit der grundlegenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen massiv verändert. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfügt Claudia Gebauer über die notwendige Expertise, um komplexe Sachverhalte zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum rechtssicher aufzuklären.

In unseren Kanzleistandorten in Leer und Rhauderfehn beraten wir Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Hausverwalter bei allen rechtlichen Fragestellungen. Ob es um die Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die korrekte Kostenverteilung oder die Durchsetzung baulicher Veränderungen geht – wir wahren Ihre Interessen mit juristischer Präzision.

Zentrale Schwerpunkte im WEG-Recht

Die Verwaltung von Wohneigentum erfordert eine genaue Kenntnis der Teilungserklärung und der aktuellen Rechtsprechung. Wir unterstützen Sie in folgenden Kernbereichen:

  • Beschlussanfechtung: Prüfung und gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen, die nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
  • Kosten & Hausgeld: Rechtliche Klärung bei Streitigkeiten über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung oder den Verteilerschlüssel.
  • Bauliche Maßnahmen: Beratung zu Sanierungen, Modernisierungen und dem neuen Rechtsanspruch auf E-Ladestationen oder Barrierefreiheit.
  • Verwalterhaftung: Prüfung von Pflichtverletzungen der Hausverwaltung sowie Unterstützung bei der Abberufung oder Verwalterbestellung.
Fristen im Wohnungseigentumsrecht: Beachten Sie unbedingt die gesetzliche Anfechtungsfrist: Ein Beschluss der Eigentümerversammlung muss innerhalb **eines Monats** nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist werden selbst rechtswidrige Beschlüsse in der Regel bestandskräftig.

Dank unserer langjährigen Erfahrung in den Regionen Leer und Rhauderfehn kennen wir die spezifischen Anforderungen lokaler Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir begleiten Sie sowohl außergerichtlich in der Kommunikation mit Miterben und Verwaltern als auch in streitigen Verfahren vor den Gerichten.