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Pflichtteil & Vermächtnis

Rechtssichere Geltendmachung und konsequente Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Das deutsche Erbrecht garantiert nahen Angehörigen (insbesondere Kindern und Ehegatten) eine Mindestbeteiligung am Nachlass – den Pflichtteil. Selbst wenn ein gesetzlicher Erbe durch ein Testament vollständig enterbt wurde, verbleibt ihm dieser Anspruch. Da es sich hierbei um einen reinen Geldanspruch gegen die Erben handelt, birgt die korrekte Berechnung oft massives Konfliktpotenzial.

Der Fachanwalt für Erbrecht **Wilfried Boelsen** sowie die spezialisierten Rechtsanwälte **Dr. Manfred Radtke** und **Immo Radtke, LL.M.** vertreten in diesem Spannungsfeld beide Seiten. Wir machen Auskunfts- und Zahlungsansprüche für Enterbte konsequent geltend, schützen aber ebenso Erben davor, durch unberechtigte, verjährte oder überzogene Forderungen wirtschaftlich überlastet zu werden.

Rechtliche Einordnung: "Schenkungen sind nach 10 Jahren sicher." Oft versuchen Erblasser, den Nachlass zu Lebzeiten durch Schenkungen (z. B. Übertragung der Immobilie) zu schmälern, um den Pflichtteil unliebsamer Angehöriger zu reduzieren. Hier greift der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Zwar schmilzt der Wert der Schenkung pro vergangenem Jahr um 10 % ab. Wurde bei der Übertragung eines Hauses jedoch ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht vorbehalten, beginnt diese 10-Jahres-Frist rechtlich oft gar nicht erst zu laufen.

Unsere Schwerpunkte im Pflichtteilsrecht

Die Durchsetzung und die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen unterliegen strengen formalen Regeln. Wir prüfen Ihren Fall sachlich und strategisch in folgenden Bereichen:

Auskunft & Wertermittlung (Für Pflichtteilsberechtigte)

Der Erbe ist gesetzlich verpflichtet, den Bestand des Nachlasses umfassend offenzulegen. Wir fordern ein detailliertes Nachlassverzeichnis ein und erzwingen bei Zweifeln ein notarielles Verzeichnis sowie die Begutachtung von Immobilien durch unabhängige Sachverständige.

Abwehr von Ansprüchen (Für Erben)

Wir prüfen Pflichtteilsforderungen akribisch auf ihre rechtliche Haltbarkeit. Sind Zuwendungen, die der Berechtigte zu Lebzeiten erhalten hat, auf den Pflichtteil anzurechnen? Greifen gesetzliche Verjährungsfristen (in der Regel 3 Jahre)? Wir ordnen die Sachlage und wehren unberechtigte Beträge ab.

Pflichtteilsergänzung

Wurde der Nachlass durch lebzeitige Schenkungen künstlich verringert, berechnen wir die daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsansprüche. Wir fordern Kontounterlagen der letzten 10 Jahre an und prüfen verdeckte Schenkungen (z.B. gemischte Schenkungen beim Immobilienkauf).

Vermächtnisse durchsetzen

Wurde Ihnen in einem Testament ein konkreter Gegenstand oder ein Geldbetrag zugewandt, sind Sie Vermächtnisnehmer, nicht Erbe. Sie haben einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch gegen den Erben. Wir setzen diesen Anspruch juristisch sicher für Sie um.

Verjährung strikt beachten

Sowohl für die Geltendmachung als auch für die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist die Verjährung der entscheidende Faktor. Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist ein frühzeitiges anwaltliches Tätigwerden unerlässlich.