Rechtsanwalt für Vergaberecht
Sicherung Ihrer Chancen bei öffentlichen AusschreibungenÖffentliche Aufträge sind lukrativ, aber der Weg dorthin ist gepflastert mit strengen Formalien und tückischen Fristen. Bereits kleine Fehler in den Vergabeunterlagen oder beim Einreichen des Angebots können zum zwingenden Ausschluss führen. Wir wahren Ihre Rechte als Bieter in Vergabeverfahren und beraten öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Ausschreibungen in Leer, Rhauderfehn und ganz Ostfriesland.
Das Vergaberecht ist ein hochformalisiertes Spezialgebiet. Ein fairer Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller Bieter stehen im Zentrum jeder öffentlichen Ausschreibung (Bauleistungen nach VOB/A, Liefer- und Dienstleistungen nach VgV/UVgO). Werden diese Prinzipien durch intransparente Eignungskriterien, fehlerhafte Leistungsbeschreibungen oder eine unrechtmäßige Zuschlagserteilung verletzt, muss schnell und strategisch gehandelt werden.
Rechtsanwalt und Notar Wilfried Boelsen berät Sie an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn. Er analysiert komplexe Vergabeunterlagen, formuliert juristisch unangreifbare Rügen und vertritt Ihre wirtschaftlichen Interessen konsequent vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten.
Unsere Schwerpunkte im Vergaberecht
Wir strukturieren den Prozess und schützen Sie vor juristischen Formfehlern in folgenden Bereichen:
Beratung von Bietern
Wir prüfen Vergabeunterlagen auf Rechtsfehler, helfen bei der rechtssicheren Formulierung von Bieterfragen und unterstützen Sie dabei, Ihr Angebot form- und fristgerecht zu platzieren.
Rüge & Nachprüfungsverfahren
Wurden Sie zu Unrecht ausgeschlossen oder soll ein Konkurrent den Zuschlag erhalten? Wir formulieren die notwendige Rüge und führen für Sie das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Beratung von Auftraggebern
Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen gestalten wir rechtssichere Vergabeverfahren, erstellen die Vergabeunterlagen und begleiten die Wertung der Angebote zur Vermeidung von Rückabwicklungen.
Schadensersatz bei Aufhebung
Wird eine Ausschreibung ohne triftigen, gesetzlichen Grund aufgehoben oder der Auftrag de facto unter der Hand vergeben, setzen wir Schadensersatzansprüche (z. B. auf den entgangenen Gewinn) für Sie durch.
Die Vorabinformation ("Informationsschreiben")
Bevor der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag erteilt, muss er die unterlegenen Bieter informieren (§ 134 GWB). Ab diesem Zeitpunkt läuft eine strenge Stillhaltefrist (in der Regel 10 bis 15 Tage). Nur innerhalb dieses kurzen Zeitfensters kann noch wirksam ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, um den Vertragsschluss mit dem Konkurrenten zu verhindern. Wenn Sie ein solches Informationsschreiben erhalten, duldet die anwaltliche Prüfung keinen Aufschub.
