Rhauderfehn: Untenende 9 | 04952 93990
Leer: Hafenstraße 6c | 0491 9121 90
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Gewerbemietrecht

Strategische Beratung und Vertragsgestaltung für Vermieter und Unternehmer.

Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich grundlegend vom Wohnraummietrecht: Es existiert nahezu kein gesetzlicher Mieterschutz. Mietdauer, Kündigungsfristen, Instandhaltungspflichten und Mietanpassungen unterliegen fast ausschließlich der vertraglichen Vereinbarung. Ein schlecht verhandelter oder ungeprüfter Gewerbemietvertrag kann für Unternehmen existenzbedrohend sein oder für Vermieter zu massiven Renditeeinbußen führen.

Fachanwältin Claudia Gebauer unterstützt Vermieter, Projektentwickler und Gewerbemieter (Einzelhandel, Handwerk, Büro) an unseren Standorten in Leer und Rhauderfehn bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Wirtschaftliche Weitsicht: Die Wertsicherungsklausel In langfristigen Gewerbemietverträgen sind Indexklauseln Standard. Sie koppeln die Mietentwicklung an den Verbraucherpreisindex. Wir prüfen, ob diese Klauseln den strengen Anforderungen des Preisklauselgesetzes entsprechen und berechnen bei Bedarf die korrekten Anpassungen, um Nachzahlungsrisiken oder Einnahmeverluste zu vermeiden.

Kernkompetenzen im Gewerbemietrecht

Wir begleiten Sie von der ersten Vertragsverhandlung bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses:

Vertragsgestaltung & Prüfung

Wir entwerfen und prüfen Individualverträge. Besonderes Augenmerk liegt auf der Laufzeit (Optionen), der Mietzweckbeschreibung und der wirksamen Überwälzung von Instandhaltungskosten.

Konkurrenzschutz & Mietzweck

Für Mieter sichern wir den vertragsimmanenten oder expliziten Konkurrenzschutz ab. Vermieter unterstützen wir dabei, den Mietermix im Objekt durch präzise Zweckbestimmungen zu steuern.

Mängel & Mietminderung

Im Gewerbebereich kann das Minderungsrecht vertraglich stark eingeschränkt werden. Wir klären, welche Ansprüche trotz Ausschlussklauseln bestehen und setzen diese außergerichtlich durch.

Beendigung & Rückgabe

Wir beraten bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwicklung von Rückbauverpflichtungen und dem Streit um die Kaution nach Auszug.

Besonderheit: Die Schriftformheilungsklausel

Ein häufiger Streitpunkt in langfristigen Gewerbemietverhältnissen ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§ 550 BGB). Verstößt ein Nachtrag gegen diese Form, wird der Vertrag plötzlich ordentlich kündbar – ein Desaster bei festen Laufzeiten. Wir prüfen Ihre Bestandsverträge auf „Schriftform-Leichen“ und heilen diese durch rechtssichere Nachträge.