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Sach- & Gebäudeversicherung

Juristische Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen bei massiven Gebäudeschäden.

Wenn das Eigenheim oder die Gewerbeimmobilie durch Brand, Leitungswasser oder schwere Stürme beschädigt wird, stehen oft existenzielle Summen auf dem Spiel. Die Sach- und Gebäudeversicherung soll den finanziellen Schaden abfedern und den Wiederaufbau gewährleisten. In der Regulierungspraxis kommt es jedoch häufig zu Differenzen über die genaue Schadenshöhe, den Deckungsumfang oder zu Vorwürfen angeblicher Pflichtverletzungen.

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Manfred Radtke unterstützt Sie bei der rechtlichen Überprüfung der von den Versicherern beauftragten Gutachten. Wir kontrollieren Ablehnungsgründe oder Leistungskürzungen objektiv und setzen Ihre vertraglichen Ansprüche konsequent durch.

Rechtliche Einordnung: Der Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" Ein häufiger Ablehnungsgrund der Versicherer ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (z. B. eine unbeaufsichtigte Kerze oder eine nicht entleerte Wasserleitung im Winter). Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht hier jedoch keine automatische, vollständige Leistungsfreiheit mehr vor. Stattdessen erfolgt eine Kürzung im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verschuldens (Quotelung). Wir prüfen die rechtliche Haltbarkeit solcher Vorwürfe detailliert.

Typische Konfliktpunkte bei Gebäudeschäden

Die Beurteilung eines Sachschadens stützt sich maßgeblich auf die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (VGB). Wir ordnen Ihren Fall juristisch in folgenden Bereichen ein:

Brand- & Feuerschäden

Die Regulierung nach einem Brand ist hochkomplex. Wir klären juristische Streitigkeiten über den Neuwertanspruch gegenüber dem Zeitwert und prüfen die korrekte Übernahme von Aufräum-, Abbruch- und Sachverständigenkosten.

Leitungswasserschäden

Oft verweigern Versicherer die Zahlung bei Wasserschäden mit dem Hinweis auf mangelnde Wartung, Frost oder Konstruktionsfehler. Wir hinterfragen diese meist versicherungsinternen technischen Gutachten sachlich und juristisch.

Elementar- & Sturmschäden

Ist der Schaden vertragsgemäß durch Sturm (ab Windstärke 8) oder Überschwemmung entstanden, oder beruft sich die Versicherung auf aufsteigendes Grundwasser? Wir sorgen für eine korrekte rechtliche Einordnung des Ereignisses.

Unterversicherung & Obliegenheiten

Wenn der Versicherer Abzüge wegen einer angeblichen Unterversicherung vornimmt oder dem Versicherungsnehmer eine Verletzung vertraglicher Anzeige- und Rettungspflichten vorwirft, prüfen wir die Berechtigung dieser Leistungskürzungen.

Das Sachverständigenverfahren

Können sich Versicherungsnehmer und Versicherer nicht über die Höhe des Schadens einigen, sehen viele Verträge ein formalisiertes Sachverständigenverfahren vor. Wir begleiten Sie rechtlich in diesem Verfahren, achten auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen und stellen sicher, dass Ihre Interessen durch eigene Gutachter angemessen vertreten werden.