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Ehevertrag · Notar & Fachanwalt · Leer

Ehevertrag in Leer und Rhauderfehn.

Ein Ehevertrag in Leer oder Rhauderfehn kann Vermögen, Unternehmen, Immobilien, Altersvorsorge und Unterhalt verlässlich ordnen – vor der Hochzeit, während der Ehe oder im Zusammenhang mit einer Trennung. Entscheidend ist der richtige Weg: Unsere Notare gestalten und beurkunden neutral für beide Beteiligten. Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten dagegen ausschließlich eine Seite, wenn Interessen geprüft, Risiken bewertet oder Regelungen verhandelt werden sollen.

Notariell vorbereiten

Ehevertrag vorbereiten.

Vermögen, Vorsorge und gewünschte Regelungen strukturiert erfassen.
Bereits getrennt? Trennungsfolgen online vorbereiten →

Oder sprechen Sie direkt mit unseren Standorten:

Rhauderfehn
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Zwei klar getrennte Wege

Notarielle Gestaltung oder fachanwaltliche Beratung?

Ein Ehevertrag ist kein Standardformular. Er muss zur Lebensplanung, zur Vermögensstruktur und zu den wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Trennung passen. Der notarielle und der anwaltliche Weg erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

Notarielle Gestaltung: Immo Radtke, LL.M., mit Amtssitz in Rhauderfehn, und Wilfried Boelsen mit Amtssitz in Leer betreuen beide Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Sie klären den gemeinsamen Regelungswillen, entwerfen die Urkunde und beurkunden den Ehevertrag. Fachanwaltliche Beratung: Artur Groeneveld und Imke Freesemann prüfen die Vereinbarung aus Sicht einer Partei, erläutern wirtschaftliche und rechtliche Risiken und begleiten erforderliche Verhandlungen.

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Den passenden Weg wählen

Vereinbarung strukturiert vorbereiten.

Sind beide Seiten im Grundsatz einig, kann der notarielle Fragebogen die Entwurfsvorbereitung beschleunigen. Bestehen Interessengegensätze oder Unsicherheiten, sollte zunächst eine eigenständige fachanwaltliche Beratung erfolgen.
Fragebogen zur Trennungsfolgenvereinbarung →

Zentrale Regelungsbereiche

Ehevertrag in Leer: Was sollte geregelt werden?

Ein rechtssicherer Ehevertrag verbindet familienrechtliche Gestaltung mit einer realistischen Betrachtung der wirtschaftlichen Folgen. Nicht jeder gesetzliche Ausgangspunkt muss geändert werden. Maßgeblich ist, welche Risiken tatsächlich bestehen und welche Regelung auch langfristig ausgewogen und belastbar bleibt.

01

Zugewinn sinnvoll gestalten

Die Zugewinngemeinschaft führt nicht dazu, dass Vermögen während der Ehe automatisch gemeinschaftlich wird. Bei Beendigung des Güterstands kann jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns entstehen. Im Ehevertrag lässt sich der Zugewinnausgleich anpassen, etwa durch Herausnahme einzelner Immobilien, Unternehmenswerte oder Familienvermögens. Eine vollständige Gütertrennung ist möglich, aber nicht in jeder Konstellation die beste Lösung.

02

Unternehmen und Beteiligungen schützen

Bei Unternehmen, Gesellschaftsanteilen oder freiberuflichen Praxen kann ein späterer Liquiditätsbedarf erhebliche Folgen haben. Häufig geht es deshalb nicht nur um den Ausschluss eines Ausgleichs, sondern um Bewertungsregeln, Stichtage, Abfindungsmodelle und den Schutz der betrieblichen Handlungsfähigkeit. Gesellschaftsverträge und erbrechtliche Regelungen sollten mit dem Ehevertrag abgestimmt werden.

03

Immobilien und Finanzierungen zuordnen

Immobilien können Allein- oder Miteigentum sein, durch Darlehen belastet sein oder aus der Familie stammen. Der Vertrag kann Wertsteigerungen, Tilgungsleistungen, Ausgleichszahlungen und die Nutzung im Trennungsfall berücksichtigen. Soll Eigentum übertragen oder eine Verpflichtung zur Übertragung begründet werden, sind zusätzliche grundbuch- und steuerrechtliche Fragen zu beachten.

04

Altersvorsorge ausgewogen regeln

Der Versorgungsausgleich verteilt während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Abweichungen sind möglich, müssen aber zur gesamten Lebensplanung passen. Wer wegen Kinderbetreuung oder gemeinsamer Aufgaben beruflich zurücktritt, benötigt häufig eine tragfähige Kompensation. Ein pauschaler Ausschluss ohne Ausgleich kann später rechtlich angreifbar oder wirtschaftlich unangemessen sein.

05

Unterhalt rechtssicher gestalten

Regelungen zum nachehelichen Unterhalt können Dauer, Höhe, Voraussetzungen oder Begrenzungen betreffen. Dabei sind insbesondere Kinderbetreuung, Krankheit, Alter und ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen. Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Gestaltung muss deshalb zwischen zulässiger Vorsorge und dem Schutz grundlegender Interessen unterscheiden.

06

Vertrag an Veränderungen anpassen

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Eheschließung geschlossen und später angepasst werden. Sinnvoll ist eine Überprüfung, wenn Kinder geboren werden, ein Unternehmen gegründet wird, sich Einkommen stark verändern, Immobilien erworben werden oder ein Auslandsbezug entsteht. Maßgeblich sind die Verhältnisse bei Vertragsschluss und die spätere tatsächliche Entwicklung.

Benötigte Grundlagen

Sechs Grundlagen für einen passenden Ehevertrag.

Je vollständiger die persönlichen und wirtschaftlichen Daten vorliegen, desto gezielter können Risiken erkannt und Regelungsalternativen entwickelt werden. Der digitale Fragebogen dient der strukturierten Vorbereitung; er ersetzt weder die notarielle Belehrung noch eine gegebenenfalls erforderliche einseitige anwaltliche Beratung.

01

Persönliche und familiäre Daten

Benötigt werden die vollständigen Personalien, der Familienstand, der geplante oder bereits erfolgte Eheschließungstermin, gemeinsame Kinder und Kinder aus früheren Beziehungen. Auch Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze und ein geplanter Umzug ins Ausland können für die Gestaltung bedeutsam sein.

02

Vermögen und Verbindlichkeiten

Erfassen Sie Konten, Wertpapiere, Beteiligungen, Fahrzeuge, werthaltige Gegenstände, Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten. Wichtig sind außerdem Schenkungen, Erbschaften und Vermögenswerte, die nach dem Willen der Beteiligten dauerhaft einer Familie oder einer Person zugeordnet bleiben sollen.

03

Immobilien und Darlehen

Bei Grundstücken und Wohnungen werden Eigentumsverhältnisse, Grundbuchdaten, Verkehrswerte, Finanzierungen und bisherige Tilgungsleistungen benötigt. Geplante Übertragungen oder Ausgleichszahlungen sollten früh benannt werden, damit Form, Kosten und steuerliche Auswirkungen geprüft werden können.

04

Unternehmen und Gesellschaften

Bei Unternehmen und Beteiligungen sind Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, Beteiligungsquoten, Nachfolgeregelungen und bestehende Abfindungsklauseln hilfreich. Ziel ist eine Gestaltung, die Familienrecht, Gesellschaftsrecht und gegebenenfalls Erbrecht widerspruchsfrei miteinander verbindet.

05

Versorgung und Lebensplanung

Erforderlich sind Informationen zu gesetzlicher Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken, Betriebsrenten und privaten Vorsorgeverträgen. Ebenso wichtig ist die geplante Aufgabenverteilung bei Kinderbetreuung, Pflege oder gemeinsamer Mitarbeit im Unternehmen.

06

Ziele und vorhandene Entwürfe

Teilen Sie mit, welche Ziele im Vordergrund stehen: Schutz eines Unternehmens, Absicherung eines betreuenden Elternteils, Zuordnung einer Immobilie, Begrenzung späterer Streitpunkte oder Regelung einer bereits eingetretenen Trennung. Vorhandene Entwürfe, anwaltliche Schreiben oder steuerliche Stellungnahmen sollten beigefügt werden.

So läuft die Gestaltung ab

Vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung.

Der konkrete Ablauf hängt davon ab, ob die Beteiligten bereits einen gemeinsamen Regelungswillen haben oder zunächst eine Partei ihre Position fachanwaltlich prüfen lassen möchte. Beide Wege können zu einer notariell beurkundeten Vereinbarung führen, müssen berufsrechtlich und organisatorisch jedoch sauber getrennt bleiben.

01

Rolle und Beratungsweg klären

Zunächst wird geklärt, ob eine neutrale gemeinsame Gestaltung möglich ist oder ob widerstreitende Interessen eine einseitige fachanwaltliche Beratung erfordern. Eine bereits erfolgte anwaltliche Vorbefassung wird vor der Auswahl des beurkundenden Notars offengelegt und geprüft.

02

Daten und Unterlagen erfassen

Über den digitalen Fragebogen oder im Beratungsgespräch werden persönliche Daten, Vermögen, Verbindlichkeiten, Versorgungsanrechte und Gestaltungsziele erfasst. Fehlende Unterlagen und offene Bewertungsfragen werden anschließend gezielt geklärt.

03

Entwurf prüfen und abstimmen

Im notariellen Verfahren wird ein neutraler Entwurf erstellt und beiden Seiten zur Prüfung übersandt. Bei einseitiger anwaltlicher Beratung bewertet der Fachanwalt den Entwurf aus Sicht seines Mandanten und begleitet Änderungs- oder Vergleichsverhandlungen.

04

Vertrag notariell beurkunden

Der Ehevertrag wird bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Beteiligten notariell beurkundet. Der Notar erläutert den Inhalt und die rechtliche Tragweite. Soweit Grundstücke, Gesellschaften oder weitere Stellen betroffen sind, werden erforderliche Folgeschritte abgestimmt.

Häufige Fragen

Fragen zum Ehevertrag bei Notar und Fachanwalt.

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Ob eine Klausel sinnvoll und wirksam ist, hängt stets von der konkreten Lebens- und Vermögenssituation ab. Bei erheblichen Unterschieden in Verhandlungsmacht oder wirtschaftlicher Bedeutung kann eine zusätzliche eigenständige anwaltliche Beratung besonders wichtig sein.

01

Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?

Nein. Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, während einer bestehenden Ehe und auch im Vorfeld einer Trennung geschlossen oder geändert werden. Der Zeitpunkt beeinflusst jedoch Inhalt und Verhandlungssituation. Je früher die wirtschaftlichen Fragen geordnet werden, desto eher lässt sich ohne Zeitdruck eine ausgewogene Lösung entwickeln.

02

Muss ein Ehevertrag immer zum Notar?

Ja. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Beide Vertragsparteien müssen grundsätzlich gleichzeitig vor dem Notar anwesend sein. Eine private schriftliche Vereinbarung ersetzt diese Form nicht. Bei Trennungsfolgenvereinbarungen hängt die Form zwar vom Inhalt ab; Regelungen etwa zum Zugewinn, nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich oder zu Grundstücken erfordern häufig ebenfalls notarielle Beurkundung.

03

Was ist der Unterschied zwischen Notar und Fachanwalt?

Der Notar vertritt keine Seite. Er ist unabhängig und unparteiisch, ermittelt den gemeinsamen Regelungswillen und belehrt beide Beteiligten über die rechtliche Tragweite. Ein Fachanwalt für Familienrecht berät dagegen ausschließlich seinen Mandanten. Er kann Risiken einseitig bewerten, Verhandlungsziele entwickeln und Änderungen gegenüber der anderen Seite vertreten.

04

Kann ein Ehevertrag später unwirksam sein?

Ja. Eheverträge unterliegen einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle. Besonders problematisch können überraschende oder einseitig belastende Regelungen sein, die zentrale Scheidungsfolgen ohne angemessenen Ausgleich ausschließen. Eine sorgfältige Sachverhaltsaufnahme, nachvollziehbare Vertragsziele und gegebenenfalls unabhängige anwaltliche Beratung reduzieren spätere Streit- und Wirksamkeitsrisiken.

05

Was kostet ein Ehevertrag?

Notare erheben gesetzlich festgelegte Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maßgeblich sind insbesondere Vermögenswerte und Umfang der beurkundeten Regelungen. Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vergütungsvereinbarung. Bei einer Kombination aus anwaltlicher Beratung und späterer Beurkundung entstehen getrennte Gebühren für getrennte Tätigkeiten.

06

Kann ein Ehevertrag später geändert werden?

Ja. Änderungen der Familien- oder Vermögenssituation können eine Anpassung sinnvoll machen, etwa bei Geburt eines Kindes, Unternehmensgründung, Immobilienerwerb, längerer Kinderbetreuung oder Auslandsbezug. Auch eine Trennungsfolgenvereinbarung kann bestehende Regelungen ergänzen. Änderungen eines Ehevertrags müssen grundsätzlich wiederum notariell beurkundet werden.

Jetzt den richtigen Weg starten

Ehevertrag oder Trennungsfolgen jetzt vorbereiten.

Für eine gemeinsame notarielle Gestaltung übermitteln Sie die Eckdaten über den Ehevertragsfragebogen. Ist die Trennung bereits erfolgt, steht ein eigener Fragebogen für die Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung bereit. Benötigen Sie zuvor eine einseitige Prüfung oder Verhandlungsbegleitung, vereinbaren Sie einen Termin mit Artur Groeneveld oder Imke Freesemann.

Trennungsfolgenvereinbarung online vorbereiten →
Fachanwaltliche Beratung anfragen →

Sie erreichen Notariat und Fachanwälte auch telefonisch:

Rhauderfehn
04952 93990

Notare und Fachanwälte

Vier Ansprechpartner. Zwei klar getrennte Rollen.

Die notarielle Gestaltung übernehmen Immo Radtke, LL.M., Notar mit Amtssitz in Rhauderfehn, und Wilfried Boelsen, Notar mit Amtssitz in Leer. Für eine einseitige Beratung, Vertragsprüfung oder Verhandlungsbegleitung stehen Artur Groeneveld und Imke Freesemann, beide Fachanwälte für Familienrecht, zur Verfügung. Die jeweilige Rolle wird vor Beginn des Auftrags eindeutig festgelegt. Alle Rechtsanwälte und Notare ansehen →

NOTAR · AMTSSITZ RHAUDERFEHN

Immo Radtke, LL.M.

Immo Radtke, LL.M., gestaltet und beurkundet Eheverträge und Trennungsfolgenvereinbarungen neutral für beide Beteiligten. Besondere wirtschaftliche Strukturen, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen werden in die Vertragsgestaltung einbezogen.

Ehevertrag · Vermögen · Unternehmen · Immobilien

NOTAR · AMTSSITZ LEER

Wilfried Boelsen

Wilfried Boelsen betreut Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen am Amtssitz Leer. Als Notar wahrt er die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und setzt den gemeinsamen Regelungswillen in eine rechtssichere Urkunde um.

Ehevertrag · Scheidungsfolgen · Versorgung · Zugewinn

RECHTSANWALT · FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Artur Groeneveld

Artur Groeneveld berät und vertritt als Fachanwalt für Familienrecht ausschließlich die Interessen der von ihm beauftragten Partei. Er prüft Eheverträge und Trennungsfolgenvereinbarungen, bewertet wirtschaftliche Risiken und begleitet Verhandlungen zu Zugewinn, Unterhalt und Vermögensaufteilung.

Ehevertrag · Zugewinn · Unterhalt · Vermögensaufteilung

RECHTSANWÄLTIN · FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Imke Freesemann

Imke Freesemann berät und vertritt als Fachanwältin für Familienrecht ausschließlich die Interessen der von ihr beauftragten Partei. Sie prüft Vertragsentwürfe, erläutert die Folgen einzelner Regelungen und begleitet Verhandlungen insbesondere zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Trennungsfolgen.

Ehevertrag · Trennungsfolgen · Unterhalt · Versorgungsausgleich

Notarieller Fragebogen

Angaben zum Ehevertrag online erfassen.

Erfassen Sie persönliche Daten, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Versorgungsanrechte und Ihre gemeinsamen Gestaltungsziele online. Die Angaben werden dem Notariat strukturiert übermittelt und bilden die Grundlage für Rückfragen und den Vertragsentwurf.
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