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Unterhalt

Wir sorgen für Klarheit bei Ihren finanziellen Ansprüchen und Verpflichtungen.

Bei einer Trennung geht es schnell um die finanzielle Existenz. "Wie viel Geld steht mir zu?" oder "Wie viel Unterhalt muss ich zahlen, und was bleibt mir zum Leben übrig?" sind oft die drängendsten Fragen. Wenn es um Geld geht, kochen die Emotionen schnell hoch.

Genau hier ist fachliche Distanz wichtig. Der Fachanwalt für Familienrecht Artur Groeneveld und die Fachanwältin für Familienrecht Imke Freesemann bringen Sachlichkeit in die Berechnungen. Wir prüfen Einkommensverhältnisse detailliert, wehren unberechtigte Forderungen ab und setzen Ihre berechtigten Ansprüche auf Kindes- oder Ehegattenunterhalt fair, aber konsequent durch.

Ein häufiger Irrtum: "Nach der Scheidung muss ich für meinen Ex-Partner nicht mehr zahlen." Der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt zwar, sodass jeder Ehepartner nach der Scheidung primär selbst für seinen Unterhalt sorgen muss. Dennoch gibt es Ausnahmen: Wenn ein Partner wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, aufgrund von Krankheit oder wegen des Alters nicht arbeiten kann, besteht oft weiterhin ein Anspruch auf sogenannten nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Das Unterhaltsrecht ist streng geregelt und baut auf verschiedenen Säulen auf. Wir beraten Sie umfassend zu folgenden Bereichen:

Kindesunterhalt

Das Recht der Kinder auf finanzielle Absicherung steht an erster Stelle. Wir berechnen den Bedarf anhand der Düsseldorfer Tabelle, berücksichtigen das Kindergeld korrekt und prüfen, ob zusätzlicher Sonder- oder Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe, Zahnspange) besteht.

Trennungsunterhalt

Ab dem Moment der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung hat der wirtschaftlich schwächere Partner oft Anspruch auf Trennungsunterhalt, um den bisherigen Lebensstandard vorerst aufrechtzuerhalten. Auf diesen Unterhalt kann im Vorfeld nicht rechtswirksam verzichtet werden.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung greifen strenge Voraussetzungen. Wir prüfen detailliert, ob Ansprüche wegen Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ehebedingter Nachteile (z. B. Aufgabe des Berufs für die Familie) bestehen.

Auskunftsansprüche durchsetzen

Eine korrekte Unterhaltsberechnung erfordert absolute Transparenz. Wir machen Auskunftsansprüche geltend, prüfen Steuerbescheide sowie Gehaltsabrechnungen und decken verdecktes Einkommen auf.

Berechnung ist Maßarbeit

Jede Familie hat eine individuelle finanzielle Struktur. Abzugsfähige Schulden, berufsbedingte Aufwendungen oder Mieteinnahmen können die Unterhaltshöhe massiv verändern. Verlassen Sie sich daher nicht auf Online-Rechner, sondern lassen Sie Ihren Fall professionell und rechtssicher von uns kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.