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Fachanwälte für Familienrecht · Leer · Rhauderfehn

Anwalt für Scheidung in Leer und Rhauderfehn.

Bei Trennung und Scheidung müssen persönliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen früh geordnet werden. Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie in Leer, Rhauderfehn und Ostfriesland – klar, vertraulich und mit einer Strategie, die zu Ihrer Situation passt.

Anliegen digital übermitteln

Erste Orientierung erhalten.

Vertraulich übermittelt. Strukturiert geprüft. Persönlich besprochen.

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Rhauderfehn
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Früh Klarheit schaffen

Trennung rechtlich ordnen, bevor Fakten entstehen.

Eine Trennung verändert den Alltag häufig innerhalb weniger Tage: Konten und laufende Kosten müssen geordnet, die Nutzung der Wohnung geklärt und verlässliche Absprachen für gemeinsame Kinder gefunden werden. Wer früh weiß, welche Rechte und Pflichten bestehen, kann unnötige Eskalationen und wirtschaftliche Nachteile vermeiden.

Unsere Fachanwälte Artur Groeneveld und Imke Freesemann beraten Mandanten aus Leer, Rhauderfehn und ganz Ostfriesland. Sie prüfen Unterhalt, Vermögen, Sorge und Umgang ebenso wie den richtigen Zeitpunkt und die Vorbereitung des Scheidungsantrags.

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Fall strukturiert schildern

Trennung und Scheidung online anfragen.

Im digitalen Fragebogen schildern Sie Ihre Ausgangslage und übermitteln vorhandene Unterlagen. So können wir das Erstgespräch gezielt vorbereiten und dringende Punkte früh erkennen.

Zentrale Themen

Was bei Trennung und Scheidung zu klären ist.

Die Scheidung beendet die Ehe rechtlich. Viele entscheidende Fragen entstehen jedoch bereits mit der Trennung und sollten nicht bis zum gerichtlichen Verfahren aufgeschoben werden. Welche Schritte notwendig sind, hängt von Kindern, Einkommen, Vermögen, Immobilien und bestehenden Vereinbarungen ab.

01

Trennungsdatum und Trennungsjahr

Für die Scheidung ist regelmäßig ein Jahr des Getrenntlebens erforderlich. Das Trennungsdatum sollte deshalb nachvollziehbar festgehalten werden. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein, wenn die häusliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist.

02

Kindes- und Ehegattenunterhalt

Nach einer Trennung sind Einkommen, Betreuung und laufende Belastungen neu zu bewerten. Wir prüfen Ansprüche auf Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, fordern erforderliche Auskünfte an und ordnen ein, welche Zahlungen tatsächlich geschuldet sind.

03

Kinder, Sorge und Umgang

Für Kinder braucht es verlässliche und praktikable Regelungen. Wir beraten zu Betreuungsmodellen, Umgang, Ferien, Alltagsentscheidungen und elterlicher Sorge. Wo eine Einigung nicht gelingt, vertreten wir Ihre Position im familiengerichtlichen Verfahren.

04

Ehewohnung und Hausrat

Wer bleibt vorläufig in der Wohnung, wer trägt Miete oder Darlehen und wie wird Hausrat verteilt? Vorschnelle Auszüge oder eigenmächtige Veränderungen können Folgen haben. Die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage sollte vor wichtigen Entscheidungen geprüft werden.

05

Zugewinn, Vermögen und Schulden

Immobilien, Konten, Beteiligungen, Versicherungen und Verbindlichkeiten prägen die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung. Wir sichern Auskunftsansprüche, prüfen Anfangs- und Endvermögen und entwickeln eine belastbare Strategie für den Zugewinnausgleich.

06

Scheidung und Versorgungsausgleich

Der Scheidungsantrag wird durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht. Das Gericht klärt regelmäßig auch den Versorgungsausgleich. Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren erfolgt dieser grundsätzlich nur auf Antrag eines Ehegatten.

Erste Schritte

Sechs Punkte, die Sie frühzeitig sichern sollten.

Nicht jede Trennung verlangt sofort ein Gerichtsverfahren. Einige tatsächliche und wirtschaftliche Grundlagen sollten aber früh dokumentiert werden. Damit schaffen Sie eine verlässliche Basis für Beratung, Verhandlungen und gegebenenfalls das spätere Scheidungsverfahren.

01

Trennungsdatum dokumentieren

Halten Sie fest, seit wann die eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist. Eine kurze schriftliche Mitteilung kann später helfen, unterschiedliche Erinnerungen an den Beginn des Trennungsjahres zu vermeiden.

02

Finanzunterlagen zusammenstellen

Sichern Sie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Konto- und Depotauszüge, Darlehensunterlagen, Versicherungen und Nachweise über Immobilien. Verändern oder leeren Sie gemeinsame Konten nicht vorschnell.

03

Laufende Kosten erfassen

Erstellen Sie eine Übersicht über Miete, Kreditraten, Betreuungskosten, Versicherungen und sonstige feste Ausgaben. Sie bildet eine wichtige Grundlage für Unterhalt und die vorläufige Kostenverteilung.

04

Kinderalltag verlässlich regeln

Dokumentieren Sie Betreuung, Schulwege, Arzttermine und bisherige Aufgabenverteilung. Praktikable Absprachen sollten den Alltag der Kinder stabilisieren und nicht als Druckmittel im Paarkonflikt eingesetzt werden.

05

Wohnung und Immobilie prüfen

Vor einem Auszug sollte geklärt werden, welche rechtlichen und finanziellen Folgen entstehen. Bei gemeinsamem Eigentum sind Nutzung, Darlehen, Nebenkosten und eine spätere Verwertung oder Übernahme getrennt zu betrachten.

06

Beratung nicht aufschieben

Frühe Beratung bedeutet nicht automatisch Streit. Sie hilft, Risiken zu erkennen, sinnvolle Vereinbarungen vorzubereiten und zu entscheiden, welche Fragen einvernehmlich und welche förmlich geregelt werden sollten.

So läuft die Beratung ab

Vom ersten Überblick bis zum Scheidungstermin.

Sie erhalten eine nachvollziehbare rechtliche Einordnung und eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte. Dabei trennen wir dringende Maßnahmen von Fragen, die in Ruhe außergerichtlich oder im Scheidungsverfahren geklärt werden können.

01

Anliegen und Unterlagen

Über die digitale Mandatsaufnahme schildern Sie Trennung, Kinder, Einkommen und Vermögen. Vorhandene Schreiben und Unterlagen können strukturiert übermittelt werden.

02

Erstberatung und Prioritäten

Im Gespräch klären wir Ziele, Risiken und akuten Handlungsbedarf. Sie erfahren, welche Informationen noch fehlen und welche Schritte wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll sind.

03

Außergerichtliche Klärung

Soweit möglich, verhandeln wir belastbare Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen, Wohnung und Kindern. Eine einvernehmliche Lösung kann das spätere Scheidungsverfahren deutlich entlasten.

04

Scheidungsantrag und Gericht

Nach Ablauf des Trennungsjahres reichen wir den Scheidungsantrag ein, begleiten den Versorgungsausgleich und vertreten Sie im Scheidungstermin sowie in notwendigen Folgesachen.

Häufige Fragen

Fragen zu Trennung und Scheidung in Leer.

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Unterhalt, Vermögen, Kinder und der Ablauf des Scheidungsverfahrens hängen stets von der konkreten familiären und wirtschaftlichen Situation ab.

01

Wie lange muss man vor der Scheidung getrennt leben?

Regelmäßig muss das Trennungsjahr abgelaufen sein. Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu, wird nach einem Jahr unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Eine Scheidung vor Ablauf des Jahres kommt nur in besonderen Härtefällen in Betracht. Getrenntleben ist unter strengen Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung möglich.

02

Brauchen beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?

Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Bei einer vollständig einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte dem Antrag grundsätzlich ohne eigenen Anwalt zustimmen. Er kann dann aber keine eigenen Sachanträge stellen. Ein gemeinsamer Anwalt beider Ehegatten existiert nicht: Der beauftragte Anwalt vertritt ausschließlich seinen Mandanten.

03

Ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?

Eine einvernehmliche Scheidung kann Aufwand und Kosten begrenzen, weil streitige Folgesachen vermieden werden und unter Umständen nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein muss. Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Vorherige Einigung bedeutet daher meist mehr Planbarkeit, nicht jedoch automatisch einen festen Pauschalpreis.

04

Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus?

Eigentum, Nutzung und Finanzierung sind getrennte Fragen. Möglich sind eine vorläufige Nutzung durch einen Ehegatten, Verkauf, Vermietung oder die Übernahme gegen Ausgleich. Darlehensverträge ändern sich durch die Trennung nicht automatisch. Vor einer endgültigen Lösung sollten Wert, Restschuld, Tragbarkeit und steuerliche Folgen geprüft werden.

05

Wie werden Unterhalt und Kindesunterhalt berechnet?

Maßgeblich sind unter anderem bereinigtes Einkommen, Betreuung, Leistungsfähigkeit, eheliche Lebensverhältnisse und konkrete Bedarfe. Beim Kindesunterhalt dient die Düsseldorfer Tabelle als wichtige Orientierung, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung. Für eine belastbare Berechnung werden vollständige Einkommens- und Belastungsnachweise benötigt.

06

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Eine Vereinbarung kann Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilieneigentum, Hausrat und weitere Folgen verbindlich ordnen. Je nach Inhalt ist notarielle Beurkundung erforderlich, insbesondere bei Grundstücksübertragungen oder Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich. Wir bereiten die Interessenlage anwaltlich vor und stimmen die notwendige Form rechtzeitig ab.

Jetzt Klarheit schaffen

Trennung und Scheidung strukturiert angehen.

Schildern Sie Ihre Situation über unsere digitale Mandatsaufnahme. Unsere Fachanwälte prüfen die wichtigsten Eckdaten und melden sich wegen des Beratungstermins, benötigter Unterlagen und der nächsten sinnvollen Schritte.

Sie erreichen unsere Kanzleistandorte auch telefonisch:

Rhauderfehn
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Ihre Fachanwälte

Zwei Fachanwälte. Zwei Standorte. Klare Beratung.

Bei Trennung und Scheidung beraten und vertreten Sie Artur Groeneveld und Imke Freesemann, beide Fachanwälte für Familienrecht. Die Beratung ist an unseren Kanzleistandorten in Leer und Rhauderfehn möglich und richtet sich auch an Mandanten aus Westoverledingen, Moormerland, Weener, Papenburg und dem übrigen Ostfriesland.

RECHTSANWALT · FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Artur Groeneveld

Artur Groeneveld berät und vertritt in Scheidungsverfahren, bei Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie in Sorge- und Umgangsfragen. Als Fachanwalt verbindet er die rechtliche Strategie mit einem Blick auf praktikable Lösungen.

Scheidung · Unterhalt · Sorge und Umgang

RECHTSANWÄLTIN · FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Imke Freesemann

Imke Freesemann berät und vertritt bei Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich sowie in Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Sie legt besonderen Wert auf eine klare Einordnung und nachvollziehbare Schritte.

Trennung · Zugewinnausgleich · Familienverfahren

Digitale Mandatsaufnahme

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Übermitteln Sie Trennungsdatum, Angaben zu Kindern, Einkommen, Wohnung und Vermögen bequem online. Ihre Angaben helfen uns, das Erstgespräch vorzubereiten und dringenden rechtlichen Handlungsbedarf früh zu erkennen.