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Personenschaden & Schmerzensgeld

Nach einem Unfall: Wir setzen Ihre gesundheitlichen und finanziellen Ansprüche durch.

Wenn es bei einem Verkehrsunfall nicht nur zu Blechschäden, sondern zu körperlichen Verletzungen kommt, tritt der materielle Schaden schnell in den Hintergrund. Schleudertrauma, Knochenbrüche oder dauerhafte Einschränkungen belasten die Betroffenen oft schwer. In dieser ohnehin schwierigen Phase versuchen gegnerische Versicherungen häufig, berechtigte Forderungen mit schnellen, aber viel zu niedrigen Abfindungsangeboten abzuspeisen.

Verhandeln Sie niemals allein über Ihre Gesundheit! Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Artur Groeneveld und die Fachanwältin für Verkehrsrecht Claudia Gebauer vertreten Ihre Interessen mit der nötigen juristischen Härte. Wir sorgen dafür, dass Ihr Leid angemessen entschädigt und Ihre finanzielle Zukunft abgesichert wird.

Der größte Mythos: "Schmerzensgeldtabellen sind verbindlich." Oft verweisen Versicherungen auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen (wie die Celler oder Beck'sche Tabelle) und bieten einen vermeintlich "festen" Satz an. Diese Tabellen sind jedoch nicht bindend, sondern lediglich eine grobe Orientierungshilfe der Gerichte. Jeder Fall ist individuell! Werden psychische Folgen, Behandlungsfehler oder dauerhafte Narben nicht richtig argumentiert, verschenken Sie oft tausende Euro.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Das Schmerzensgeld ist oft nur die Spitze des Eisbergs. Ein Personenschaden zieht einen ganzen Rattenschwanz an weiteren finanziellen Einbußen nach sich, die wir umfassend für Sie geltend machen:

Schmerzensgeld

Die finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schmerzen. Wir erheben detailliert Befunde und setzen ein Schmerzensgeld durch, das Ihrer tatsächlichen Leidenszeit gerecht wird.

Verdienstausfall

Können Sie unfallbedingt nicht arbeiten, muss die gegnerische Versicherung die Differenz zwischen Krankengeld und Ihrem normalen Nettoeinkommen ausgleichen.

Haushaltsführungsschaden

Ein oft vergessener Posten: Sind Sie durch Ihre Verletzung (z.B. Gipsarm) nicht in der Lage, Ihren Haushalt wie gewohnt zu führen, steht Ihnen hierfür ein finanzieller Ausgleich zu.

Heilbehandlung & Pflege

Kosten für Physiotherapie, Zuzahlungen zu Medikamenten, Fahrtkosten zu Ärzten oder notwendige Pflegehilfsmittel, die Ihre eigene Krankenkasse nicht übernimmt.

Achtung bei Abfindungserklärungen

Bietet Ihnen die Versicherung eine Einmalzahlung an, verlangt sie im Gegenzug fast immer die Unterschrift unter eine sogenannte Abfindungserklärung. Damit verzichten Sie auf alle zukünftigen Ansprüche. Sollten Jahre später unfallbedingte Spätfolgen (z.B. Arthrose) auftreten, gehen Sie leer aus. Wir prüfen diese Angebote streng und sorgen auf Wunsch für einen rechtssicheren Vorbehalt künftiger Schäden.