Fahrverbot & Führerschein
Wenn Ihre Mobilität in Gefahr ist: Wir kämpfen um Ihre Fahrerlaubnis.
Der Führerschein ist für die meisten Menschen unverzichtbar. Ob für den Weg zur Arbeit, die Ausübung des Berufs selbst oder die familiäre Organisation: Ein drohender Verlust der Fahrerlaubnis löst oft existenzielle Ängste aus.
Doch ein amtliches Schreiben bedeutet nicht, dass Sie Ihren Führerschein sofort und unwiderruflich abgeben müssen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht Artur Groeneveld und Fachanwältin für Verkehrsrecht Claudia Gebauer kennen wir die juristischen Hebel, um behördliche Maßnahmen abzuwehren, abzumildern oder zumindest zeitlich so zu verschieben, dass Ihre Existenz nicht gefährdet wird.
Ein Fahrverbot ist ein temporärer "Denkzettel" (meist 1 bis 3 Monate). Danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen bedeutet: Ihr Führerschein ist endgültig weg. Sie müssen nach einer Sperrfrist einen komplett neuen Antrag stellen und oft strenge Auflagen (wie eine MPU) erfüllen.
Wie wir Ihre Mobilität sichern
Geben Sie Ihren Führerschein nicht kampflos auf. Je nach Ausgangslage und Vorwurf entwickeln wir die passende Verteidigungsstrategie für Sie:
Fahrverbot in Bußgeld umwandeln
Unter bestimmten Voraussetzungen (Ersttäter, existenzielle Bedrohung der beruflichen Existenz) können wir Gerichte oft davon überzeugen, das Fahrverbot gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbuße fallen zu lassen.
Den Abgabezeitpunkt steuern
Lässt sich ein Fahrverbot nicht gänzlich vermeiden, nutzen wir juristische Fristen, um den Antritt des Fahrverbots in Ihren Urlaub oder in eine beruflich ruhigere Phase zu verschieben.
Vermeidung von Punkten
Bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wir wehren neue Punkte ab und beraten Sie zum strategischen Punkteabbau, bevor es zu spät ist.
Begleitung zur MPU
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ("Idiotentest") ist eine hohe Hürde. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung und beraten Sie rechtlich im Vorfeld der Begutachtung.
Achtung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer trotz eines verhängten Fahrverbots oder nach Entzug der Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG). Hier drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen sowie die Beschlagnahme des Fahrzeugs. In solchen Fällen ist eine sofortige Strafverteidigung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zwingend erforderlich. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben und kontaktieren Sie uns umgehend.
