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Unfallabwicklung

Souveränes Schadensmanagement für Ihre vollumfängliche Entschädigung.

Ein Verkehrsunfall ist immer mit Stress verbunden. Neben dem Schreck und möglichen Verletzungen folgt oft ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Viele Unfallgeschädigte nehmen in dieser Situation das scheinbar komfortable Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung an, das "komplette Schadensmanagement" zu übernehmen.

Aus juristischer Sicht ist davon jedoch abzuraten. Die gegnerische Versicherung ist naturgemäß daran interessiert, den eigenen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Als Ihre unabhängigen rechtlichen Vertreter sorgen die Fachanwälte für Verkehrsrecht Artur Groeneveld und Claudia Gebauer für Waffengleichheit und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche ungekürzt reguliert werden.

Wichtig zu wissen: Wer trägt die Anwaltskosten? Viele Geschädigte verzichten aus Sorge vor hohen Kosten auf anwaltliche Hilfe. Dabei gilt im deutschen Verkehrsrecht ein klarer Grundsatz: Trifft Sie am Unfall keine Schuld, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren Rechtsanwalt vollständig übernehmen. Die anwaltliche Vertretung ist in diesen Fällen also ein Teil Ihres gesetzlichen Schadensersatzanspruchs.

Ihre Ansprüche im Detail

Die Reparatur des Fahrzeugs ist meist nur ein Teil des tatsächlichen Schadens. Wir prüfen Ihren Fall ganzheitlich und setzen alle Ihnen zustehenden Positionen konsequent durch:

Fahrzeugschaden & Gutachter

Sie haben das Recht auf die Wahl eines eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wir organisieren die Kommunikation und setzen die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert auf Basis dieses Gutachtens durch.

Merkantile Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen ist beim späteren Verkauf oft weniger wert. Diese Wertminderung wird von Versicherungen gerne "übersehen" – wir fordern sie aktiv für Sie ein.

Mietwagen & Nutzungsausfall

Für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung steht Ihnen entweder ein adäquater Mietwagen oder eine finanzielle Nutzungsausfallentschädigung zu.

Schmerzensgeld & Personenschaden

Bei Verletzungen (z. B. Schleudertrauma) machen wir angemessenes Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und ggf. Haushaltsführungsschäden geltend.

Der Ablauf: Wir entlasten Sie vollständig

Sobald Sie uns mandatieren, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, den Sachverständigen, den Reparaturwerkstätten und gegebenenfalls den Ermittlungsbehörden. Sie übergeben uns lediglich die Unfalldaten – wir kümmern uns um die schnelle und rechtssichere Abwicklung, während Sie sich auf Ihre Genesung und Ihren Alltag konzentrieren können.