Rhauderfehn: Untenende 9 | 04952 93990
Leer: Hafenstraße 6c | 0491 9121 90
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Grundschuldbestellung

Sicherung Ihrer Finanzierung im Grundbuch.

Die Grundschuld ist das wichtigste Sicherungsmittel für Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen. Damit Ihre Finanzierung reibungslos ausgezahlt werden kann, bereiten wir die notarielle Urkunde auf Basis der Bankunterlagen vor und veranlassen die Eintragung im Grundbuch.

Voraussetzung für die Auszahlung Ohne die notarielle Grundschuldbestellung und die anschließende Bestätigung durch das Notariat (Notarbestätigung) zahlt die Bank das Darlehen in der Regel nicht aus. Wir sorgen für einen zügigen Vollzug.
Vollstreckungsunterwerfung Die Urkunde enthält regelmäßig die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Wir erklären Ihnen die Bedeutung dieser Klausel und wie sie sich auf Ihr persönliches Vermögen und das Grundstück auswirkt.
Zügige Abwicklung per E-Mail Sie erhalten das Formular zur Grundschuldbestellung direkt von Ihrer Bank. Senden Sie uns dieses Dokument einfach per E-Mail oder bringen Sie es im Original vorbei – wir kümmern uns um den Rest.
Immo Radtke
Notariat Rhauderfehn

Notar Immo Radtke, LL.M.

Notar Immo Radtke koordiniert Ihre Grundschuldbestellung in Rhauderfehn effizient mit Ihrer finanzierenden Bank, damit die Darlehensauszahlung termingerecht für Ihren Hausbau oder Kauf erfolgen kann.

Untenende 9, 26817 Rhauderfehn
Wilfried Boelsen
Notariat Leer

Notar Wilfried Boelsen

Am Standort Leer sorgt Wilfried Boelsen für den reibungslosen grundbuchlichen Vollzug Ihrer Kreditsicherheiten und erläutert Ihnen verständlich die juristischen Details der Bankformulare.

Hafenstraße 6c, 26789 Leer

Der Ablauf der Grundschuldbestellung

1

Unterlagen einreichen

Senden Sie uns das Grundschuldbestellungsformular Ihrer Bank per E-Mail zu. Wir entwerfen daraufhin die notarielle Urkunde.

2

Beurkundungstermin

Im Termin wird die Grundschuldbestellung verlesen und von Ihnen unterzeichnet. Wir erläutern Ihnen die Folgen der Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

3

Notarbestätigung

Nach der Beurkundung stellen wir Ihrer Bank oft eine Bestätigung aus, dass die Eintragung im Grundbuch sichergestellt ist. Das ermöglicht die Auszahlung des Darlehens.

4

Eintragung im Grundbuch

Wir reichen die Urkunde beim Grundbuchamt ein. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie und die Bank eine Bestätigung über den neuen Rechtszustand.