Rhauderfehn: Untenende 9 | 04952 93990
Leer: Hafenstraße 6c | 0491 9121 90
🕒 Mo-Fr: 08:30-13:00 | 14:30-18:00

Erbauseinandersetzung

Gemeinsames Erbe gerecht aufteilen. Streit vermeiden.

Eine Erbengemeinschaft ist rechtlich auf eine baldige Auflösung ausgelegt. Besteht der Nachlass aus Immobilien oder GmbH-Anteilen, ist eine notarielle Vereinbarung zwingend erforderlich. Als neutrale Instanz unterstützen wir Sie dabei, das Erbe einvernehmlich zu verteilen, Eigentum zu übertragen und die Gemeinschaft rechtssicher zu beenden.

Übertragung von Immobilien Soll ein Erbe das Familienhaus übernehmen und die anderen auszahlen? Wir beurkunden die Eigentumsübertragung und sorgen für die reibungslose Eintragung im Grundbuch sowie die Absicherung der Ausgleichszahlungen.
Vermeidung von Teilungsversteigerungen Blockiert ein Miterbe die Einigung, droht oft die verlustreiche Zwangsversteigerung. Eine notarielle Auseinandersetzung bietet die Chance auf eine wirtschaftlich vernünftige Lösung für alle Beteiligten.
Haftungsbefreiung & Vollzug Wir regeln die Freistellung von Verbindlichkeiten und die Verteilung von Bankguthaben. Mit der notariellen Urkunde können Erben gegenüber Banken und Registern sofort rechtssicher handeln.
Daten zur Erbauseinandersetzung übermitteln
Rechtssichere Eigentumsübertragung  |  Neutrale Vermittlung  |  Grundbuchvollzug
Immo Radtke
Notariat Rhauderfehn

Notar Immo Radtke, LL.M.

Als Spezialist für Immobilien- und Erbrecht steuert Immo Radtke komplexe Auseinandersetzungen. Er sorgt dafür, dass Immobilienübertragungen innerhalb der Familie rechtssicher vollzogen und Miterben fair abgefunden werden.

Untenende 9, 26817 Rhauderfehn
Wilfried Boelsen
Notariat Leer

Notar Wilfried Boelsen

Notar Wilfried Boelsen unterstützt Erbengemeinschaften in Leer dabei, langwierige Konflikte durch klare vertragliche Regelungen zu beenden und den Nachlass effizient und einvernehmlich aufzuteilen.

Hafenstraße 6c, 26789 Leer

Strukturierter Ablauf der Auseinandersetzung

1

Bestandsaufnahme

Übermitteln Sie uns die Informationen zum Nachlass (Immobilien, Konten) und zur gewünschten Verteilung zwischen den Miterben.

➔ Daten übermitteln
2

Vertragsentwurf

Wir erstellen eine Auseinandersetzungsvereinbarung, die Ausgleichszahlungen, Grundbuchänderungen und Haftungsfragen präzise regelt.

3

Beurkundung

Im gemeinsamen Termin wird die Urkunde verlesen. Wir klären letzte Detailfragen zur Wertfindung und den Zahlungsmodalitäten.

4

Grundbuchvollzug

Nach der Beurkundung veranlassen wir die notwendigen Umschreibungen im Grundbuch und informieren die beteiligten Register über die neue Eigentumslage.